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Das ist kein Widerspruch zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsum (Rede vom 28.8.2024)
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Das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz hat bereits viel zum Schutz vor Passivrauchen beigetragen. Doch mit der zunehmenden Nutzung von E-Zigaretten, erhitzten Tabakerzeugnissen und Verdampfern für Tabak und Cannabis müssen wir den Schutz der Nichtraucher*innen ausweiten.
Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, auch diese Produkte in den Nichtraucherschutz einzubeziehen. Studien zeigen, dass die freigesetzten Aerosole gesundheitsschädlich sein können – besonders die Aromastoffe in E-Zigaretten. Auch wenn das Rauchen bei Jugendlichen zurückgeht, steigt der Konsum von E-Zigaretten, und dem müssen wir entgegenwirken.
Es gibt Bedenken bezüglich der Einschränkung von Freiheiten, aber hier geht es nicht um Verbote, sondern um Prävention. Es ist wichtig, den Gesundheitsschutz zu sichern, ohne die Entkriminalisierung von Konsument*innen zu gefährden.
Unser Entwurf schafft klare Regeln für den Konsum in öffentlichen Räumen wie Schulen, Krankenhäusern und Gaststätten. Wir wollen sowohl den Gesundheitsschutz stärken als auch rechtliche Klarheit für alle Beteiligten schaffen.
Quelle: Niedersächsischer Landtag - 18. Tagungsabschnitt - TOP 6
Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, auch diese Produkte in den Nichtraucherschutz einzubeziehen. Studien zeigen, dass die freigesetzten Aerosole gesundheitsschädlich sein können – besonders die Aromastoffe in E-Zigaretten. Auch wenn das Rauchen bei Jugendlichen zurückgeht, steigt der Konsum von E-Zigaretten, und dem müssen wir entgegenwirken.
Es gibt Bedenken bezüglich der Einschränkung von Freiheiten, aber hier geht es nicht um Verbote, sondern um Prävention. Es ist wichtig, den Gesundheitsschutz zu sichern, ohne die Entkriminalisierung von Konsument*innen zu gefährden.
Unser Entwurf schafft klare Regeln für den Konsum in öffentlichen Räumen wie Schulen, Krankenhäusern und Gaststätten. Wir wollen sowohl den Gesundheitsschutz stärken als auch rechtliche Klarheit für alle Beteiligten schaffen.
Quelle: Niedersächsischer Landtag - 18. Tagungsabschnitt - TOP 6