Was ist eine Genossenschaft? Gründung, Steuern, Vorteile, Bewertung | Matthias Weidmann (RA/StB)

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Steuerberater und Rechtsanwalt Matthias Weidmann steht als Experte für Genossenschaften Christoph Juhn hierzu Rede und Antwort zu gesellschaftsrechtlichen, zivilrechtlichen, erbrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen. Doch sind Genossenschaften als Rechtsform eine seltene Erscheinung. Eine ihrer Besonderheiten ist die steuerbegünstigte gegenseitige Förderung der Mitglieder. Doch viele Aspekte sind für Genossenschaften rechtlich unklar (z.B. Anteilswert).

0:00 Einleitung & Vorstellung
1:33 Was ist eine Genossenschaft?
5:03 Gründung der Genossenschaft
7:05 Wann gründet man diese Rechtsform?
8:35 Versteuerung der Gewinne
9:15 Praxisbeispiel: DATEV eG
11:30 Bewertung der Genossenschaftsanteile
16:35 Fazit & Kontakt

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+49 (0) 89 9042 145 30

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Unser Blogbeitrag zu den Grundlagen der Genossenschaft:

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Er studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist er seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln

► Telefon: +49 221 999 832-01

#Genossenschaft #Interview
Рекомендации по теме
Комментарии
Автор

Sie sind eine wahre Contentmaschine Prof. Dr. Juhn :-D ! Danke auch an Herrn Weidmann.

Robin-mefe
Автор

YES, dieser Kanal von Ihnen, Herr Juhn, ist CL Niveau. vielen Dank: RA+StB Weidmann eine Legende und dabei stets bescheiden und als Vortragender eine Granate, weil Du ihn und den Inhalt, den er vermittelt stets verstehst. ganz wie bei Ihnen...magic duo it seems!

Max_Superfoxi_der_Assessor
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Hallo Herr Juhn,
ich bin sehr dankbar, dass sie und ihr Team hochwertige Information liefern.
Kenne bis jetzt keinen Youtuber der das, so leicht und verständlich rüber bringt.
Ich hoffe das sie genau so weiter machen und das es sich für sie mehrfach auszahlt.

barametallbearbeitung
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Je schlauer der Gast desto besser, ist immer super spannend zum anschauen

slnce
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Interessanter Beitrag. Sobald die DATEV aber positiv erwähnt wird, gehe ich auf die Barrikaden. Ich kenne kein anderes Unternehmen, das derart teuer ist und im Vergleich zu Wettbewerbern viele Nachteile hat. Jeder Furz muss bei der DATEV extra bezahlt werden was letztlich auch zu einer eklatanten Steigerung der Gebühren für den Mandanten führt. Ob dies der steuerberater- Branche wirklich zugute kommt, würde ich mal bezweifeln. Die Erfassung von AN-Sachverhalten ist im Vergleich zu anderen gängigen Programme zeitaufwändige und mit weniger hilfsassistenten versehen (z.b. Kilometer Berechnung des arbeitsweges, Berechnung der arbeitstage usw.).

stefandropbox
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Gerade als Holding eine Geno gegründet und es ist wirklich eine tolle Form

einfachtoll
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...richtig dicke Bretter die hier kompetent gebohrt werden...

grandi
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Meine Meinung zum Thema Bewertung der Anteile an einer Genossenschaft:

ErbStR R B 151.6 (Zu § 151 BewG)
Zu § 151 BewG
R B 151.6 Gesonderte Feststellung des Werts von Genossenschaften

Bei zum Betriebsvermögen gehörenden Genossenschaftsanteilen gilt grundsätzlich das Folgende: Diese sind im Rahmen der Ermittlung des Substanzwerts als Kapitalforderungen nach § 12 BewG mit dem Nennwert zu bewerten. Im vereinfachten Ertragswertverfahren sind die Erträge im Jahresertrag nach § 200 Absatz 1 BewG zu erfassen. Genossenschaftsanteile stellen keine Beteiligungen im Sinne des § 200 Absatz 3 BewG dar. Sie zählen als Forderungen zu den Finanzmitteln im Sinne des § 13b Absatz 4 Nummer 5 ErbStG. Das für die Genossenschaft zuständige Finanzamt hat keine Feststellungen durchzuführen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NWB VAAAH-28560

udoheimann
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Können Sie ein Video zu den neuen YouTube Adsense USA Steuern machen? (Wie man das Formular bei Adsense richtig ausfüllt usw.)

leonkramer.
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Bzgl. der Nennwertbarriere und Vererbung: wenn diese nicht greift, müssten alle Mitglieder einer Volksbank möglicherweise hoch versteuern, oder habe ich da was übersehen?

PatrickLehmann
Автор

Und wenn Steuerbefreiung oder Vergünstigungen gar nicht Ziel der Genossenschaft ist sondern das Gemeineigentum an den Produktionsmittel?.

diedystopie
Автор

Zeitgleich mit Finanztip etwas zum Thema Genossenschaft, Zufall?

Was halten Sie von Wohngenossenschaften, bei denen (ausgedacht und beispielsweise) 50% der Anteile von der Kommune gezeichnet wären und die restlichen 50% von den Mietern und die Rendite mit der Miete verrechnet werden würde. Wäre das nicht ein Modell für kommunalen Wohnungsbau?

EinApoStein
Автор

13b ErbStG greift nicht Kraft Rechtsform, oder weil die 25 % Schwelle nicht erreicht wird?

thomasroler
Автор

Macht es als Zahnarztpraxis Sinn, eine Genossenschaft zu Gründen? Oder ist eine GmbH geeigneter, oder macht gar nichts davon Sinn?

novum
Автор

Wenn eine Genossenschaft nicht gewerblich tätig ist, kann sie sich dann von der Gewerbesteuer befreien lassen? Ähnlich wie eine vermögensverwaltende GmbH?

cassini
Автор

Bei einer Genossenschaft ist es doch so dass man jeweils nur den fixen Wert der Anteile einbringen oder rausziehen kann. Nehmen wir an die Genossenschaft hätte irgendwann 20 Angestellte die auch alle Mitglieder sind und entsprechenden Umsatz/Gewinn. Gewinne werden jährlich komplett ausgeschüttet bis auf Rücklagen. Bei Auflösung werden die Rücklagen gemeinnützig gespendet. Rein nach der Bewertung via Gewinn wäre die Genossenschaft viel wert, praktisch kann man diesen nicht extrahieren. Wie kommt das Finanzamt dann - potentiell - zu der Einschätzung eine Genossenschaft wäre z.b. im Erbfall wie eine GmbH zu behandeln?

Ich beziehe mich auf die Aussagen am Ende des Videos

jonasgk
Автор

Die Ausschüttung einer eG ist m.W. auf max 4% gesetzlich gedeckelt.

anjaninakramer
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Also wenn das mit dem Wert der Genossenschaftsanteile so nicht ginge, dann würde ja jeder Volksbank Kunde doch auf einmal das Vielfache seiner Einlage fordern können ohne Auflösung der Genossenschaftsbank. Dann würde man solche Genossenschaften in den Abgrund reißen. Wie soll die Finanzverwaltung also daran rütteln? Sie können es doch gar nicht. (Auch wenn sie es sicher wollen) oder übersehe ich hier was?

Parcyify
Автор

Wie soll man dann Geld verdienen reich werden usw. wenn Gewinn Maximierung verboten ist? 😂

kemaltv
Автор

Also bei dem würde ich nie anrufen, um eine Genossenschaft zu gründen.

edwinschulz