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Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof: Täter entschuldigt sich bei Familie des Jungen
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Im Prozess um die tödliche Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof hat sich der Beschuldigte zu der Tat geäußert. Habte Araya (41) in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung am Mittwoch vor Gericht: „Es tut mir unendlich leid, ganz besonders für die Familie.“
Der Eritreer hatte am 29. Juli im Hauptbahnhof an Gleis 7 einen Jungen (8) und dessen Mutter (41) vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Das Kind starb, die Mutter wurde vom Zug erfasst, überlebte. Danach soll der Angreifer noch versucht haben, eine 78-Jährige aufs Gleis zu stoßen.
Laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten ist Araya wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft hat ihn deshalb nicht angeklagt, sondern beantragt in einem sogenannten Sicherungsverfahren seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie, da eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass er weitere Taten begehe. Er hatte zuletzt in der Schweiz gelebt.
Die Familie des getöteten Jungen aus dem Hochtaunuskreis wird als Nebenkläger auftreten. Bei der Tat am 29. Juli 2019 wurde auch eine damals 78-Jährige verletzt, die der Angreifer ebenfalls gestoßen haben soll, sie stürzte auf den Bahnsteig. Der Mann floh, doch Passanten verfolgten ihn und er konnte außerhalb des Bahnhofs festgenommen werden. Der Fall löste auch eine Debatte über die Sicherheit an Bahnsteigen aus.
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Der Eritreer hatte am 29. Juli im Hauptbahnhof an Gleis 7 einen Jungen (8) und dessen Mutter (41) vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Das Kind starb, die Mutter wurde vom Zug erfasst, überlebte. Danach soll der Angreifer noch versucht haben, eine 78-Jährige aufs Gleis zu stoßen.
Laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten ist Araya wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft hat ihn deshalb nicht angeklagt, sondern beantragt in einem sogenannten Sicherungsverfahren seine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie, da eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass er weitere Taten begehe. Er hatte zuletzt in der Schweiz gelebt.
Die Familie des getöteten Jungen aus dem Hochtaunuskreis wird als Nebenkläger auftreten. Bei der Tat am 29. Juli 2019 wurde auch eine damals 78-Jährige verletzt, die der Angreifer ebenfalls gestoßen haben soll, sie stürzte auf den Bahnsteig. Der Mann floh, doch Passanten verfolgten ihn und er konnte außerhalb des Bahnhofs festgenommen werden. Der Fall löste auch eine Debatte über die Sicherheit an Bahnsteigen aus.
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