Die wichtigsten Pflichten des GmbH-Geschäftsführers nach Amtsantritt

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Rechtsanwalt Dr. Schiemzik erklärt die wichtigsten Pflichten des GmbH-Geschäftsführers beim Einstieg in die Geschäftsleitung. Den Geschäftsführer treffen zahlreiche Pflichten. Bei einem Verstoß droht ihm nicht nur die Kündigung, persönliche Haftung mit seinem Privatvermögen, sondern sogar eine strafrechtliche Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Der Geschäftsführer sollte seine Pflichten also unbedingt kennen und einhalten. Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Dr. Boris Jan Schiemzik von der Wirtschaftsrechtskanzlei ROSE & PARTNER stellt Ihnen die gängigen Strategien zur Haftungsvermeidung dar.

Das Video im Überblick:

00:00 Einleitung - Top 3-Pflichten des Geschäftsführers
01:32 Risiko Haftung
01:58 Steuern (vGA), Finanzen, Buchhaltung
04:46 Krise des Unternehmens kommen sehen
05:42 Zustimmungspflichtige Geschäfte

Dieses Video ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie bereits gegen Pflichten verstoßen haben oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt wünschen, kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei-Büros in Hamburg, Berlin, Frankfurt, München oder Köln. ROSE & PARTNER berät bundesweit mittelständische Unternehmen und Startups sowie Geschäftsführer im Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht.

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Комментарии
Автор

Schön erklärt. Ich bin grad in ein Unternehmen mit eingestiegen und bin nun auch Gesellschafter Geschäftsführer. Das bringt eine ganze Menge neuer Tätigkeiten mit sich.

fabianquerl
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Gut erklärt und gerade in der Krise ist solch ein Wissen für die Geschäftsführung existenziell!

michaeldemuth
Автор

Vielen herzlichen Dank das hilft mir doch sehr mich auf meine neue Aufgabe vorbereiten zu können happy day schönen Advent

gingersseelenoase
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Gut gemachtes Video. Die ominöse vGA ist anschaulich erklärt. Eine Frage bleibt allerdings. Kann man die Verantwortung eigentlich zwischen mehreren Geschäftsführern aufteilen? Was ist dann genau zu beachten? Danke!

jorgkaufmann
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Spricht ihrer Meinung etwas dagegen zwei bzw. drei Geschäftsführer in einer GmbH zu haben?

thomasshakelton
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Jede Person, die Geschäftsführer ist, sollte unbedingt eine Bilanz-GuV lesen und verstehen können, immer mindestens die Steuerbilanz und Handelsbilanz und möglichst auch die kalkulatorische Bilanz-GuV, unterscheiden können, wenigstens die Grundzüge des Steuerrechts (USt., ESt./KöSt., GewSt.) kennen und eine tagfertige [sic!] Doppelte-Buchführung haben und unbedingt eine laufende Liquditätsplanung (und zwar eine im Bilanzzusammenhang (Rentabilität --> Vermögensentwicklung -> Liquidität), am besten auch noch eine Finanzierungsplanung. Mindestens muss jemand (Person, Organisation) beauftragt werden, die das leistet und diese Daten nüchtern liefert und (wenn die für die Geschäftsführung verantwortliche Person das nicht selbst versteht), die Lage verständlich machen. (Steuerberater sind meist nur zu einem Teil der Aufgaben fähig und oft eher "Erfüllungsgehilfen" des Fiscus. Sonst ist man, vergleichsweise, in der Situation, wie jemand, der nachts ohne Scheinwerfer im dunklen Wald Auto fährt ... das geht meist nicht gut. Kenntnisse über Grundlagen im Verwaltungsrecht, Schuldrecht, BGB und HGB sind hilfreich zum besseren Verständnis dessen, was ansonsten der Anwalt tun sollte. Und ... steuerlich immer ehrlich bleiben - unbedingt.

egbertroeckner