Europa schottet sich gegen Flucht und Migration ab: Spaniens 'Push Backs' an der Grenze zu Marokko

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Kilometerlange Hochsicherheitszäune, tausende hochtechnisierte Patrouillen zur See, zur Luft und zu Land; Rückschiebevereinbarungen mit den Anrainerstaaten: Die Europäische Union (EU) betreibt viel Aufwand, um Menschen, die versuchen, Krieg, Verfolgung und Elend in ihren Herkunftsländern zu entkommen, abzuwehren. Zur Rechtfertigung heißt es in Brüssel und den Mitgliedstaaten, die Rückschiebungen seien politisch notwendig und rechtlich zulässig.
Spanien muss bis zum 21. Dezember 2015 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Stellung zu den "Push Backs" an der spanisch-marokkanischen Grenze nehmen. Das entschied der EGMR am 31. Juli 2015. Das Gericht reagierte damit auf die Beschwerde, die zwei Geflüchtete aus Mali und der Elfenbeinküste auf Initiative des ECCHR und mit Unterstützung seiner Kooperationsanwälte in Madrid und Hamburg im Februar 2015 eingereicht hatten.
Das ECCHR und Brot für die Welt sehen das Verfahren als wichtigen Schritt, um das grundlegende "Recht auf Rechte" von Geflüchteten einzufordern und gegen die Push Backs an den EU-Außengrenzen vorzugehen.
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Nun kann bei 1:31 'rechtswidrig' gestrichen werden. Denn wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellte, ist diese Praxis legal und verstößt nicht gegen Menschenrechte.
Danke an alle Beteiligten und auch an Marokko und Libyen für die gute Zusammenarbeit.

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