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Kontopfändung, Pfändungsschutzkontofreibeträge: Das Konto wurde gepfändet!
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Die Moral von der 'Geschicht':
Tipp für Schuldner/Schuldnervertreter! Der Schuldner kann sein Konto als P-Konto umwandeln lassen und erhält gewisse Beträge geschützt (§ 850k ZPO).
Tipp für Gläubiger/Gläubigervertreter! An die Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen im PFÜB-Beschluss-Entwurf 2023 denken, so dass evtl. mehr gepfändet werden kann.
Folgende Beträge verbleiben dem Schuldner vom 1.7.2023 bis 30.6.2024 automatisch, wenn er ein P-Konto eingerichtet hat:2b
1.402,28 EUR für den Schuldner, zzgl. 527,76 EUR für die erste und jeweils 294,02 EUR für weitere vier unterhaltsberechtigte Personen. Bei fünf unterhaltsberechtigten Personen verbleiben dem Schuldner mtl. 3.106,12 EUR, gem. § 899 ZPO aufgerundet mtl. 3.110 EUR.
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Die Geschichte:
Die Sonne scheint, was für ein schöner Tag heute. Schnell noch Geld abheben und dann kann es losgehen zur Shoppingtour.
Aber was ist das? Der Geldautomat gibt dir kein Geld! Du sollst dich an deinen Bankberater wenden. Zum Glück hat die Bank noch offen. Nach kurzer Wartezeit wirst du zum Bankberater zitiert.
Kontopfändung! Wie bitte?
Dein Konto wurde gepfändet!
Kannst du dir jetzt noch was zu essen kaufen? Und die Klamotten, die du gerade shoppen wolltest, was ist damit? Was machst du nun?
Bleib locker. In Deutschland kannst du einen gewissen Betrag pfändungsfrei auf deinem Konto behalten. Also von diesem gewissen Betrag, der dir zu belassen ist, kannst du Nahrung und Kleidung, Tierfutter, Zigaretten und was auch immer kaufen. Und der Betrag ist gar nicht mal so gering.
Was! So einfach ist das?
Nicht ganz, du musst etwas tun. Du musst dein normales Bankkonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen, denn nur auf einem Pfändungsschutzkonto ist ein gewisser monatlicher Betrag vor dem Pfändungszugriff des Gläubigers geschützt.
Dieser Betrag steht in der jeweiligen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Bis zum 30.6.2023 kann ein verheirateter Schuldner mit vier Kindern monatlich 2.950 EUR pfändungsfrei behalten. Und ab dem 1.7.2023 sind sogar 3.110 EUR monatlich vor dem Zugriff des Gläubigers geschützt.
Also lass dein Konto in ein P-Konto umwandeln und dann sieht der Tag dann doch wieder etwas rosiger aus. Dein Bankberater wird dir nichts anderes sagen.
Herzliche Grüße von Konstanze Halt
Tipp für Schuldner/Schuldnervertreter! Der Schuldner kann sein Konto als P-Konto umwandeln lassen und erhält gewisse Beträge geschützt (§ 850k ZPO).
Tipp für Gläubiger/Gläubigervertreter! An die Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen im PFÜB-Beschluss-Entwurf 2023 denken, so dass evtl. mehr gepfändet werden kann.
Folgende Beträge verbleiben dem Schuldner vom 1.7.2023 bis 30.6.2024 automatisch, wenn er ein P-Konto eingerichtet hat:2b
1.402,28 EUR für den Schuldner, zzgl. 527,76 EUR für die erste und jeweils 294,02 EUR für weitere vier unterhaltsberechtigte Personen. Bei fünf unterhaltsberechtigten Personen verbleiben dem Schuldner mtl. 3.106,12 EUR, gem. § 899 ZPO aufgerundet mtl. 3.110 EUR.
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Die Geschichte:
Die Sonne scheint, was für ein schöner Tag heute. Schnell noch Geld abheben und dann kann es losgehen zur Shoppingtour.
Aber was ist das? Der Geldautomat gibt dir kein Geld! Du sollst dich an deinen Bankberater wenden. Zum Glück hat die Bank noch offen. Nach kurzer Wartezeit wirst du zum Bankberater zitiert.
Kontopfändung! Wie bitte?
Dein Konto wurde gepfändet!
Kannst du dir jetzt noch was zu essen kaufen? Und die Klamotten, die du gerade shoppen wolltest, was ist damit? Was machst du nun?
Bleib locker. In Deutschland kannst du einen gewissen Betrag pfändungsfrei auf deinem Konto behalten. Also von diesem gewissen Betrag, der dir zu belassen ist, kannst du Nahrung und Kleidung, Tierfutter, Zigaretten und was auch immer kaufen. Und der Betrag ist gar nicht mal so gering.
Was! So einfach ist das?
Nicht ganz, du musst etwas tun. Du musst dein normales Bankkonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen, denn nur auf einem Pfändungsschutzkonto ist ein gewisser monatlicher Betrag vor dem Pfändungszugriff des Gläubigers geschützt.
Dieser Betrag steht in der jeweiligen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung. Bis zum 30.6.2023 kann ein verheirateter Schuldner mit vier Kindern monatlich 2.950 EUR pfändungsfrei behalten. Und ab dem 1.7.2023 sind sogar 3.110 EUR monatlich vor dem Zugriff des Gläubigers geschützt.
Also lass dein Konto in ein P-Konto umwandeln und dann sieht der Tag dann doch wieder etwas rosiger aus. Dein Bankberater wird dir nichts anderes sagen.
Herzliche Grüße von Konstanze Halt
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