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Soziale Medien - Rechte von Kindern und Eltern
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Mehrere Millionen Minderjährige sind in den Sozialen Medien aktiv – oft ohne Wissen der Eltern. Die Erziehungsberechtigten haben bei Facebook und Co. auch in der Regel kein Mitsprache- oder Einsichtsrecht. „Ab einem Alter von 13 Jahren dürfen Eltern ihren Kindern den Zugang zu Sozialen Medien nicht verbieten“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Erschleichen sich Kinder unter 13 Jahren jedoch einen Zugang zu Facebook und Co., können die Eltern den Zugang sperren lassen – sofern sie davon Kenntnis erhalten.
Verwunderlich für viele Mütter und Väter dürfte auch sein, dass sie ihre Kinder bei der Nutzung der Sozialen Medien nicht kontrollieren dürfen. „Die Persönlichkeitsrechte des Kindes wiegen in diesem Fall schwerer als die Erziehungsrechte der Eltern“, erläutert Swen Walentowski. Die Deutsche Anwaltauskunft rät deshalb, mit Kindern frühzeitig das Gespräch über die Chancen und Risiken Sozialer Medien zu suchen.
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