Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden: Jetzt auch nach Mieteinnahmen aufteilen

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Die Vorsteuer der Baukosten für gemischt genutzte Gebäude können Sie jetzt auch nach Mieteinnahmen aufteilen - nicht mehr nur nach Flächen.🏘️ Und das kann ein gewaltiger Vorteil für Unternehmer sein. Denn sie können dann möglicherweise mehr Vorsteuer geltend machen. 🏗️💵

Wann das geht? Und was Unternehmerinnen und Unternehmer jetzt tun sollten? 🤔🧾 Das erfahren Sie im Ecovis-Steuertipp des Monats Mai.

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