Habe ich ein Recht auf Homeoffice? - Direktionsrecht in der Corona-Pandemie | WBS - Die Experten

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Seit mehreren Wochen betonen Virologen und Politiker, dass ein wichtiger Bestandteil der Strategie zur Eindämmung der Corona-Neuinfektionen eine wesentlich geringere Anwesenheit von Arbeitnehmern in den Betrieben sein muss. Wenig überraschend wurde dann im vorgezogenen Bund-Länder-Gipfel am 19.01. dieses Jahres beschlossen, dass das Bundesministerium für Arbeit eine zunächst bis zum 15. März befristete Verordnung erlässt, die Arbeitgeber zur Ermöglichung von Homeoffice anhalten soll. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält konkrete Handlungspflichten für Arbeitgeber, die ich euch gerne vorstellen möchte.

Rechtsanwältin Stephanie Törkel
Stephanie Törkel ist seit August 2020 Rechtsanwältin der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht und Datenschutzrecht. Seit 2011 ist sie zudem Fachanwältin für Arbeitsrecht.

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Комментарии
Автор

Man muss auch noch einwerfen: niemand darf zu homeoffice gezwungen werden! Arbeit ist Arbeit und privat ist privat. Niemand darf dazu gezwungen werden, seine persönlichen Räume für Arbeit zu nutzen

dertobbe
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könnt ihr ein Video zu dem neuen USA Adsense Steuerformular machen?

leonkramer.
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@wbs_experten Verliert der Arbeitgeber das Direktionsrecht, wenn man selbst viele hundert km weit weg umgezogen ist, seit 3 Jahren (nach der Corona Schutzverordnung) im HO arbeitet, ausschließlich digital arbeitet und der Arbeitgeber die Leistung jederzeit einsehen kann aber der Arbeitgeber aus Willkür möchte, dass man zurück kommt?

Bazkkaja
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Echt super vorgetragen, macht Christian Konkurrenz ;)

Smico
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Aber aus Sicht der technischen Machbarkeit, ist es in bürokaufmänischen Jobs fast immer möglich Homeoffice anzubieten. Der Arbeitgeber muss halt Geld investieren, um die vorhandenen Infrastrukturen anzupassen. Aus wirtschaftlicher Sicht, sehe ich da wenig Motivation für Arbeitgeber Homeoffice anzubieten.

davidsullivan