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Vor Gericht schweigen oder aussagen? Tipps für Angeklagte (auch ohne Anwalt)
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Wer als Angeklagter zu einer Hauptverhandlung in einer Strafsache muss, der kann dort schweigen oder etwas zu den Tatvorwürfen sagen. Wie sollte man sich hier entscheiden, gibt es vielleicht auch einen Mittelweg? Und was macht man ohne Verteidiger? In diesem Video gehe ich darauf ein.
Ihr habt weitere Fragen zum Thema? Oder andere Fragen für diese Videoreihe? Dann schreibt sie gern in die Kommentare!
Bei Festnahmen und Verhaftungen bin ich rund um die Uhr unter 0151 21 778 788 erreichbar. Nutzt ggf. die Mailbox, ich rufe schnellstmöglich zurück!
Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht bin ich bundesweit tätig, in geeigneten Fällen auch als Pflichtverteidiger oder auf Kosten Eurer Rechtsschutzversicherung.
Informationen zu meinem Angebot als Rechtsanwalt und Strafverteidiger findet Ihr hier:
Als Strafverteidiger bin ich bundesweit tätig. Ich verteidige jeden Beschuldigten gegen jeden Tatvorwurf. Meine Kanzlei bearbeitet zudem Mandate aus dem Bereich des Verkehrsrechts, hier insbesondere Ordnungswidrigkeitenverfahren („Blitzer“ etc.) und Fahrerlaubnissachen.
Hausdurchsuchung oder Festnahme/Verhaftung? In Notfällen bin ich rund um die Uhr unter 0151 21 778 788 erreichbar.
Ihr findet mich bei Instagram unter @maik_bunzel - dort melde ich mich täglich mehrmals (nicht nur) zu beruflichen und sportlichen Themen:
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