Überwachung am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt? | BetriebsratHEUTE

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Geschäftsräume mit Publikumsverkehr werden oft zur Abschreckung von Ladendieben video-überwacht. Auch Mitarbeiter werden gefilmt. Nach der neusten BAG-Entscheidung können die Aufnahmen von ihnen grundsätzlich vor Gericht verwertet werden.

Die Themen für Heute

- Entscheidung des BAG (Urt. v. 23.08.2018, Az.: 2 AZR 133/18)
- Was sagt das Datenschutzrecht?
- Dürfen Videoaufnahmen vor Gericht verwendet werden, wenn sie gegen das BDSG verstoßen?
- Mitbestimmung des Betriebsrats

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