Sicherheitskraft werden mit IHK-Sachkundeprüfung § 34a GewO

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Wer im Sicherheitsgewerbe tätig werden möchte, muss die bestandene Sachkundeprüfung der IHK gemäß § 34a GewO (Gewerbeordnung) nachweisen. Neben der Sachkunde gibt es weitere berufliche Fortbildungen, Berufsausbildungen und auch Studium-Lehrgänge, auf die Ihr nach der Sachkunde zur Schutz- und Sicherheitskraft aufbauen könnt.

Wir stellen Euch heute unsere berufliche Qualifizierung "Schutz- und Sicherheitskraft optional mit Erwerb der FS-Klasse B und der Waffensachkunde" vor.

Solltet Ihr ebenfalls Euren Einstieg in das Sicherheitsgewerbe planen, so besucht doch auch mal unsere Homepage für weitere Informationen.

Schutz- und Sicherheitskraft:

Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG:

Eure D&D Bildungsagentur GmbH
Frankfurter Allee 77
10247 Berlin
Tel.: 030 - 311 65 291
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Комментарии
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Und muss man wen man lange jahre im schutz Gewerbe ist die ausbildung 2 oder 3 jahre trotzdem machen oder kann man die auch als forbildun machen vielen dank

andrepausch
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Was ist die GSSK Fortbildung wie lange geht die und das ist der Große 34a und geibt es den heute noch

andrepausch