Ab wann gilt die Antragsstellung? | Friend in Need!

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Pierre hat seinen Antrag auf ALG II persönlich zum Briefkasten des Jobcenters gebracht. Trotzdem sei dieser angeblich nie angekommen. Pierre hat direkt Widerspruch eingelegt und einen neuen Antrag gestellt. Das Jobcenter fragt ihn jetzt, ob er diesen Widerspruch zurückziehen will. Angeblich werde der neue Antrag auch rückwirkend gezahlt. Doch kann er der mündlichen Zusage des Jobcenters per Telefon trauen? Soll er seinen Widerspruch zurückziehen? Wessen Antrag ist auch schon mal beim JC verloren gegangen und wer kann Pierre helfen?

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#bürgergeld #jobcenter #hartz
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Комментарии
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Einspruch ist Einspruch !!! Wenn der zurück genommen wird muss denke ich das Geld zurück gezahlt werden ! Soweit ich weiß kann man den Antrag auch online machen dann hat man einen Nachweis oder per dem gutem altem Einschreiben mit Rückschein

marcel.s
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nicht den Widerspruch zurück nehmen wäre meine Meinung dazu!!!

mazzurysajad
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Vorne weg: Auch wenn die Behörden nervig sind und es dort auch einige A-Löcher gibt, in den allermeisten Fällen haben die Sachbearbeiter auch nur Vorgaben, die sie einhalten müssen. Auch wenn man manchmal meinen mag, es seien Soziopathen, die machen auch nur ihren Job. Bleibt freundlich, erklärt sachlich, in welcher Lage ihr seit, dann versuchen die allermeisten ein auch möglichst schnell zu helfen. Man kann sich auch mal vor denen über Entscheidungen aufregen, lasst es aber in keinen Fall an den Sachbearbeitern aus und übertreibt es nicht, es sind auch nur Menschen.

Selbst ist man meist in einem Ausnahmezustand, weil man auf das Geld angewiesen ist. Der Körper steht unter Stress, weil ja, in gewisser Weise, das eigene Leben bedroht ist. Wir sind nun mal auf Geld angewiesen, wenn man nicht stehlen gehen will. Es ist aber wichtig, die Ruhe immer zu bewahren und frühzeitig agieren und reagieren.

Zum Thema, von der anderen Seite rangegangen:
Wenn der Widerspruch bleibt, dann wird er geprüft. Und entweder wird ihm stattgegeben oder widersprochen/abgelehnt. Der Widerspruch bezieht sich ja auf das, wogegen der Widerspruch eingelegt wird. Und wenn der Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt wird, vielleicht auch noch mit der Begründung, dass man die Unterlagen in den Briefkasten eingeworfen hat, dann ist er legitim und gerechtfertigt. Das Problem, was die Behörde mit dem Widerspruch hat, ist, sie muss schauen, wo der Antrag abgeblieben ist und ausschließen, dass er verschlammt wurde. Dazu müssen die halt nachvollziehen, ob, und wenn ja, wie der Antrag in der Behörde verschwunden sein kann. Ist halt zusätzlich Arbeit, wozu keiner wirklich Lust hat (die haben in den meisten Fällen auch so genug zu tun).


Besser ist natürlich, den Antrag persönlich abzugeben und den Eingang schriftlich bestätigen zu lassen. Und für den Fall, es gibt da Rückfragen, von wegen, warum man das schriftlich braucht, kann man kurz schildern, dass man leider schon schlechte Erfahrung gemacht hat und dann gar nichts vorweisen konnte. Soweit ich aber weiß, hat man sowieso ein Recht auf eine Eingangsbestätigung.

Mehr Geld gibt es normalerweise nicht vom Jobcenter, und weniger als zum Leben nötig ist, kann man einem auch nicht zumuten. Daher, wenn die Nachzahlung kommt, alle Rechnungen damit zahlen, wie Miete, Strom, Wasser, usw., dann hat man das Geld auch zweckmäßig ausgegeben. Und wenn etwas übrig bleibt, sollte man dies auch nicht einfach so ausgeben. Wenn da doch Rückforderungen kommen sollten, am besten sich mit einem Anwalt zusammen setzten. Wenn man kein Vermögen hat und auf Grundsicherung angewiesen ist, gibt es Prozesskostenbeihilfe. Bei solchen Forderungen gilt: Die können nicht einfach so eine beliebige Zahlung zurückfordern und einen dadurch lebensunfähig machen.

Grundsätzlich mal muss man feststellen: Wenn der Antragsteller kein Geld und kein Vermögen hat, dann hat er auf jeden Fall recht auf staatliche Unterstützung. Grundsätzlich könnte er sich, freundlich, beim Sozialamt, Arbeitsamt, oder welche Behörde da für die Grundsicherung zuständig ist, schlaumachen und pro forma einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Hier findet man auch Hilfe, wenn das Geld unverschuldet eben nicht mehr reicht.

Meine Erfahrung nach kann man nie zu viel Anträge gestellt haben, nur zu wenige oder falsch. Ein Vorteil, wenn man zB in so einem Fall eine andere Behörde mit im Boot hat, die geben einem auch gern mal hilfreiche Ratschläge, beraten ein auch, weil sie selbst nicht unbedingt auf den Kosten sitzen bleiben wollen. Es gibt auch oft in den meisten Städten Büros von Hilfsorganisationen und/oder Vereinen, die einem auch beratend zur Seite stehen. Die wissen meist noch besser wo was wie zu beantragen ist.

hydrofire
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Klasse Video wie immer top Vera. Ps. Schau mal bitte wieder unter deinen E-Mails du hast Post ;)

Neroboy