Die gesetzliche Rentenversicherung

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Genauer gesagt, erhalten Sie nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, an drei Stunden täglich, einer Beschäftigung nachzugehen.
Die halbe Erwerbsmiderungsrente erhalten Sie, wenn Sie zwar noch mehr als drei, jedoch keine sechs Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen können.
Wichtig hierbei ist, dass bei der Beurteilung keinerlei Rücksicht auf Ihre bisherige berufliche Tätigkeit, Ihre Qualifikation, Ihren Kennnissen und Fähigkeiten, noch auf Ihr Gehalt, Rücksicht genommen wird.
Zudem sind die Beträge dieser staatlichen Absicherung so gering, dass ein Erhalt des bisherigen Lebensstandards nahezu ausgeschlossen ist.
Wie hoch genau Ihre Rentenanwartschaften sind, erfahren Sie aus den regelmäßigen Rentenstandsmitteilungen, welche Ihnen die Deutsche Rentenversicherung in regelmäßigen Abständen zusendet.
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