Arbeitslosengeld zwischen Altersteilzeit und Rente?

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Комментарии
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Frage zur Kürzung des ALG um ein Viertel und der dreimonatigen Sperre: Gelten die „additiv“, d. h. anstatt 24 Monaten gibt es nur 15 Monate ALG wegen 6 Monate Kürzung (um ein Viertel) UND 3 Monate Sperre davon am Anfang abzuziehen, oder BEGINNT das ALG einfach 3 Monate später und dauert dann noch 18 Monate?

agentu
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Sollte die Bundesregierung, während der Altersteilzeit, den Rentenbeginn hochsetzen, wie würde es da aussehen?

landwirtwebo
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Meiner Kenntnis nach stocken die Firmen den Rentenbeitrag auf >90% des vor-ATZ Betrags auf … die Rentenansprüche reduzieren sich dann nur minimal durch ATZ. Die ALG Kürzung war mir neu .. 😮

heinerweiner
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Hallo
unsere Firma entlässt gerade die Hälfte der Belegschaft ( 600 auf 300 Mitarbeiter)
Ich bin erst seit 6 Jahren dort beschäftigt und habe Angst um meinen Arbeitsplatz.
Ich bin 57 und würde gerne einen vorzeitigen Altersteilzeitvertrag mit meinem Arbeitgeber eingehen zum 59 Lebensjahr.
Ich würde dann mit 65 mich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden wollen.
Bin aber weder langjährig noch besonders langjährig versichert.
Der Grund hierfür ist natürlich die Überbrückung zur Rente.
Ich habe gehört das wenn man sich vorher bei einer zugelassenen Rentenberatung informiert keine Sperrzeit von der
Arbeitsagentur bekommt.
Meine Frage ist stimmt es das es keine 12 Wochen Speerfrist mehr gibt ?
Vielen Dank im vorraus.

Schwarzer-Quertreiber
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Hallo
Schönes Video
Ich bin in der Passiven abschnitt 3/3, Ist meine Annahme richtig um mein Arbeitslosengeld zu berechnen, wird nur mein ERA Entgelt (das ist jetzt 50% weil 3/3 ) zur Berechnung hergenommen und das ATZ Aufstockung nicht, Das heist 3 Monate Sperre und danach 60% auf mein Era Entgeld, und ich kann dann ohne Abzug mit 64J und 10 Monate in Rente gehen. aber das Arbeitslosengeld wird nur 2 Jahre - 3 Monate gezahlt, das sind 21 Monate - 12 = 1Jahr und 9 Monate also fehlen mir noch 1 Monat? falle ich dann in das Bürgergeld? oder ich arbeite noch 1 Monat ?
Gruß Werner

wernermustermann
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Moin moin Herr Schultz, ich bin zur Zeit in der passiven Phase der Altersteilzeit und Jahrgang 1964. Auch möchte die zwei Jahre zur Rente mit 65 Jahren durch das ALG überbrücken, da ich sonst mit 14, 4 %Abschlag leben müsste.
Wenn nun die Sperrzeit von 3 Monaten und die Verkürzung des ALG auf 1, 5 Jahre ist, mit wieviel Abschlag müsste ich dann rechnen? Kommt hier die Errechnung der Abschläge dann von 67 bis 66 und 3 Monate zum Tragen? Also die fehlenden 9 Monate mal die 0, 3?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Danke und weiter so!! 😊

dietmargotha
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Sie konnten mich nicht beraten zum Thema Altersteilzeit aber hier geht es? Ich habe meine Mitgliedschaft bei euch gekündigt weil eine Beratung nicht möglich ist. Warum können Sie mich nicht beraten wenn es bei YouTube geht?

martinkruse
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hallo, als erstens vielen dank für deine unermüdliche aufklärung.Meine problem ist, meine firma ist insolwenz gegangen, darauf habe ich 22 monate
arbeitslosen geld bekommen und 18 monate krankgewesen, jetzt bin ich ausgesteuert, jetzt bin wieder arbeitsagentur, die mitarbeiterin sagte mir ich noch von
alten anspruch noch 41 tage, aber der neue anspruch wegen monate krankengeld weiss sie selber nicht wie lange und welche höhe der betrag ist, (ich bin 01.01.1962 geb.)
es täte mich sehr freuen wenn ihr mich aufklären könnt. Vielen dank voraus

samidogan