KLR Folge 12 - Kostenträgerstückrechnung und Kostenträgerzeitrechnung

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Die KostenträgerSTÜCKrechnung dient im Wesentlichen der Kalkulation der Verkaufspreise. Für jeder Kostenträger werden daher die Selbstkosten JE STÜCK berechnet, auf deren Basis dann im Rahmen der Zuschlagskalkulation die Listenverkaufspreise ermittelt werden können (siehe Folge 10).
In der KostenträgerZEITrechnung werden hingegen die Kosten je Kostenträger während einer Periode (also z. B. eines Jahres, eines Quartals oder eines Monats) berechnet. Hier werden also die Kosten aller in dieser Periode hergestellten und/oder verkauften Stücke ermittelt. Auf dieser Basis kann man dann insbesondere errechnen, in welcher Höhe die verschiedenen Kostenträger zum Ergebnis des Betriebes beigetragen haben.

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