Deliktsrecht - Grundlagen und Überblick ► juracademy.de

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man fühlt sich persönlich angesprochen. Gefällt mir sehr gut.
Einzig die Tonqualität und das quietschen was einige male zu hören ist, ist unangenehm. Ansonsten gerne mehr Videos im Bereich Zivilrecht

tschenni
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Hab zwar nichts mit Jura zu tun muss aber das trotzdem können. Super erklärt- sogar ich habs verstanden😇

saolanlarthair
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Ist das angesprochene extra Eigentums Video schon online? Und die zwei angesprochenen BGH Fälle sind der autobahnfall und?

lucamoin
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ist auch für das soziale Arbeit Studium hilfreich 😊

SunShine-lzfz
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zu 22:35 eine Frage zum Punkt Vermieter:
Was wäre dafür ein Beispiel? Angenommen ich als Vermieter streue nicht den Bürgersteig vor meinem Haus. Eine Person rutscht daher aus und bricht sich den Arm. Würde das dann eine solche Haftung wegen Unterlassen gem. § 823 I begründen?

Edit:
Wie sieht die Fallkonstellation aus, wenn ich einen tiefen Pool auf meinem Grundstück habe, diesen allerdings nicht mit einem Zaun absichere. Jemand fällt rein, ertrinkt. Wäre das auch ein Fall von § 823 I ?

djangodc
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Wo finde ich denn das Video zur Eigentumsverletzung?

carolinewirtz
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Ungenauigkeit beim Schema 823 I: Wenn der Prüfungspunkt Rechtsgutverletzung heißt und dieser wie angeführt vor der Kausalität geprüft wird, würde das ja heißen, dass eine Verletzung vorliegt. Besser: Rechtsgutbeeintrchtigung.

HasanHasan-gxnf
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278 als generell im deliktsrecht nicht anwendbar zu erklären ist mindestens heikel. Man stelle sich vor im Rahmen der Erfüllung eines deliktischen Anspruchs bedient sich ein Schuldner einer Hilfsperson, die verschuldet einen Schaden verursacht.
Dann findet §278 bgb sehr wohl im deliktsrecht Anwendung.
Ansonsten danke für das interessante Video!

pesibo
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Warum sind so viele Schreibfehler in den Videos? Beherrscht ihr keine Kommasetzung?

yanwied