ImmoGlossar Titel

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Als Titel bezeichnet maneine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache) oder Unterlassung (z. B. beleidigende äußerungen), sein Vorliegen ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung. Vollstreckbare Titel sind rechtskräftige Urteile und Vollstreckungsbescheide.

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