Was sind Gebäudeklassen? Grundlagen der Brandschutzplanung kurz erklärt

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Die Einordnung von Gebäuden in Gebäudeklassen nach Musterbauordnung soll mit diesem Video erläutert werden. Das Video richtet sich an interessierte Architekten, Bauherren, Fachplaner und alle weiteren am Bau Beteiligte.

Das Video stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch keine individuelle Brandschutzplanung. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
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Sehr informatives Video. Kurz und Verständlich.
Gruß und Kuss auf dein Auge - derNachbar.

dernachbar-
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viel besser erklärt, wie in meinen Lehrgang :/

jonnyfromtheblock
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Sehr gut erklärt, danke. Eine Frage hab ich noch dazu: Hat die Gebäudeklasse 3 z.B. Auswirkung auf die Abstandsflächen, die einzuhalten sind?

michaelh.
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Hallo, danke nochmal für das tolle Video – sehr gut gemacht und super erklärt!

Ich hatte euch schon einmal eine Frage gestellt – das hier ist meine zweite Frage, ebenfalls aus dem gleichen Bereich, in dem ich ein gebrauchtes Gewerbegebäude gekauft habe (Gewerbemischgebiet in NRW).

Es geht um zwei bestehende Gewerbegebäude, die bereits seit Jahren nebeneinander stehen. Zwischen meinem Gebäude und dem Nachbargebäude (ebenfalls Gewerbe) liegt ein Abstand von 5 Metern und 10 Zentimetern.

Beide Gebäude haben eine Höhe von ca. 5 Metern bis zur Dachspitze.

Das Bauamt verlangt nun den Bau einer Brandschutzmauer (Brandwand) – obwohl meiner Meinung nach der Abstand eigentlich ausreichend sein müsste. Es sind keine Fenster oder Türen an der betroffenen Wand vorhanden.

Meine Fragen:
• Gilt hier kein Bestandsschutz, wenn keine bauliche Veränderung vorgenommen wurde?
• Ist ein Abstand von über 5 Metern zwischen zwei bestehenden Gewerbebauten nicht ausreichend, um auf eine Brandwand zu verzichten?
• Gibt es dazu eine klare Regelung in der BauO NRW oder anderen technischen Baubestimmungen?

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir auch zu dieser zweiten Frage eine Einschätzung geben könntet.

shivakumu
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Sehr gut erklärt, allerdings ist unklar, nach welcher Grundlage wird behauptet (die Zeichnung), dass das Gebäude der GK 5, welches über 13 m hoch ist, muss die Einheiten unter 400 m² haben?

BS-ppbl
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Hallo und danke für das informative Video!
Ich habe eine Frage zu einem konkreten Fall:
Ich habe ein Gewerbegebäude, das mit einem Wohngebäude an einer Stelle direkt angrenzt – über eine Fläche von 6 x 6 Metern. Zwischen den Gebäuden besteht grundsätzlich ein Abstand von 6 Metern, aber auf einer Seite stoßen sie direkt zusammen (also keine durchgehende Trennung).

Das Bauamt verlangt nun, dass ich auf dieser Verbindungsstelle eine Brandschutzmauer auf 5 Metern Länge errichten soll (ohne Fenster), außerdem soll ich ein Abgangsdach mit F90-Beständigkeit einbauen.

Meine Fragen:
• Ist diese Anforderung korrekt nach aktueller BauO NRW und Brandschutzverordnung?
• Gibt es Alternativen, um z. B. doch noch Fenster oder eine Tür in der Mitte zu haben (z. B. über Brandschutzverglasung oder Brandschutztür)?
• Was gilt für Bestandsgebäude aus dem Baujahr 1976? Gelten hier Bestandsschutz-Regeln?

Ich freue mich über eine fachliche Einschätzung. Vielen Dank im Voraus!

shivakumu
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Vielen Dank für das informative Video! Vielleicht könnten Sie mir erklären, wie das Kriterium "freistehend" im Sinne der LBO Rlp zu verstehen ist? Danke und Gruß

f.p.m.
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Frage: Werden, bei der Gebäudeklassenermittlung, Balkone und Loggien mit in die BGF eingerechnet? In Hamburg z.B. werden Bereiche b und c (nach DIN 277 2005) nicht mitgerechnet. Sonst wird immer nur von der Bruttogrundfläche ohne Keller gesprochen, aber nicht näher erklärt. Vielen Dank schonmal!

jasch
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Frage: Ist ein Gebäude (EG eine Wohnung, OG 2 Wohnungen) in GK 2 oder GK 3 einzuordnen?

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