Schutz vor Kinderarbeit / Artikel 32 der UN-Kinderrechtskonvention

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Kinder sollen gut und geschützt aufwachsen, sich frei entwickeln können und zur Schule gehen, Spielen und sich ausruhen dürfen. Für insgesamt 152 Millionen Kinder und Jugendliche gilt das nicht. Diese Mädchen und Jungen gehen einer Arbeit nach, die gefährlich oder ausbeuterisch ist. Aus diesem Grund beinhaltet die UN-KRK Art. 32, welchen wir uns in diesem Video näher anschauen.

"Artikel 32 UN-KRK" wird präsentiert von Katja Werner

Quellen:
Stefanie Schmahl, UN-Kinderrechtskonvention mit Zusatzprotokollen, 2. Auflage, gebunden, Nomos Verlagsges.MBH + Co

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