Kaufhof - Gehaltskürzungen durch Beschäftigungssicherungstarifvertrag | Fachanwalt Bredereck

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Комментарии
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Ich finde an dieser Sache ja vor allem folgendes interessant: Dieser Tarifvertrag (sofern er denn zustande kommt) würde bestimmt für ALLE Kaufhof-Mitarbeiter gelten, und nicht nur für die ver.di-Mitglieder. Denn die Mitarbeiter haben ja in ihren Arbeitsverträgen sicherlich die Klausel zu stehen, dass die jeweils aktuellen Tarifverträge, die zwischen Kaufhof und ver.di geschlossen werden, auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Jeder Mitarbeiter müsste also diesen gegen sich gelten lassen, ob er will oder nicht.

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