Gefangen im Aufzug!

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Bei Fragen rund um Ihre Immobilie, zur Bauabnahme, für den Immobilienkauf, oder bei Schäden, sprechen Sie mich gerne an. Ihr Baugutachter Carsten Nessler - ImmoWert Hessen - im gesamten Rhein-Main-Gebiet und dem weiteren Umfeld für Sie unterwegs.

Neulich bei der Bauabnahme eines Neubaus: Der Zwischenraum von der Aufzugstür zur Wohnungseingangstür eines "private elevator" (ein Aufzug der bis in die Wohnung, oder direkt bis vor die Wohnungstür führt) muss so ausgeführt sein, dass dort kein Mensch im Dunkeln stecken bleibt - und das aus zwei Richtungen... Sollte es ein kleines Kind doch mal schaffen die Wohnungseingangstür von innen zu öffnen, darf diese selbstschließende Brandschutztür nicht hinter dem Kind ins Schloss fallen, da sonst das Kind im Dunkeln gefangen ist (Dunkel - eng - kein Schlüssel - findet die Ruftaste für den Aufzug nicht); gleiches gilt wenn man den Aufzug verlässt - dann darf sich die Aufzugstür nicht hinter der Person schließen, beziehungsweise der Zutritt zu diesem Zwischenraum muss baulich so verhindert werden, dass man dort nicht hintreten kann bevor man die Wohnungseingangstür öffnet.

Sollten Sie Fragen haben zur Begleitung Ihrer Bauabnahme, sprechen Sie mich gerne an! Ihr Baugutachter Carsten Nessler - ImmoWert Hessen

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