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Webinar: Hinweisgeberschutzgesetz erfolgreich im Unternehmen umsetzen
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Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, einen primären Meldekanal bis zum 17.12.2023 einzurichten, damit Verstöße wie beispielsweise Diskriminierung, Bestechung oder Korruption vertraulich gemeldet werden können.
Unternehmen, die eine interne Meldestelle nicht bzw. nicht rechtzeitig einrichten, Meldungen verhindern oder auch Repressalien gegenüber Hinweisgebern ergreifen, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €.
Es ist Zeit für die Umsetzung! In unserem Webinar zeigen wir Ihnen die praxisrelevanten Infos, die Sie zur fristgerechten Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes kennen sollten:
- gesetzlichen Anforderungen an die Implementierung einer primären Meldestelle
- wie die Entgegennahme zukünftiger Meldungen zu erfolgen hat
- auf welchen Wegen, gemeldete Informationen rechtssicher weiterverarbeitet werden müssen.
Unternehmen, die eine interne Meldestelle nicht bzw. nicht rechtzeitig einrichten, Meldungen verhindern oder auch Repressalien gegenüber Hinweisgebern ergreifen, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €.
Es ist Zeit für die Umsetzung! In unserem Webinar zeigen wir Ihnen die praxisrelevanten Infos, die Sie zur fristgerechten Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes kennen sollten:
- gesetzlichen Anforderungen an die Implementierung einer primären Meldestelle
- wie die Entgegennahme zukünftiger Meldungen zu erfolgen hat
- auf welchen Wegen, gemeldete Informationen rechtssicher weiterverarbeitet werden müssen.