DSGVO – Christian Solmecke über Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

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Im fünften Teil der DSGVO-Reihe erklärt Christian Solmecke, welche Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten brauchen, worauf dieser achten muss und welche Aufgaben er laut der EU-DSGVO hat.

Christian Solmecke, der bekannte YouTube-Anwalt, Experte für Medienrecht und Partner der Kanzlei WBS (Wilde Beuger Solmecke), erklärt in seinem Masterplan zur DSGVO alle wichtigen Neuerungen und Änderungen, die für Unternehmen, Webseitenbetreiber und andere Betroffene durch die EU-Datenschutzgrundverordnung entstehen.

In den weiteren Teilen dieser Reihe erklärt Solmecke:

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Комментарии
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-Wow, die DSGVO bereichert unser Leben... Und das soooo flächendecken :)-

baris.jura
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Vielen Dank für die guten Erläuterungen

golfkungfu
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3:28 : mehr als 10 Personen stimmt nicht so ganz oder? Laut §38 BDSG sind es min 20 Personen. Hab ich richtig verstanden oder?!

kocovali
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Der Datenschutz bringt manch einen in die Psychiatrie

Maulwurfn
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Im Zweifel trifft die Schuld stets den Geschäftsführer…

dr_bnd-