Bundesfinanzhof: Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig

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Eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag hat der Bundesfinanzhof (BFH) abgewiesen. Dieser sei nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe aus der Abgabe einplanen.

Das klagende Ehepaar aus Aschaffenburg hatte mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht gefordert. "Im vorliegenden Fall ist das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt", sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling. Gegen die Steuerbescheide dieser beiden Jahre richtete sich die Klage. Bloße Zweifel rechtfertigten keine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht.

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