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Haushaltsnahe Dienstleistungen
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Haushaltsnahe Dienstleistungen sind im deutschen Steuerrecht relevant, da sie steuerlich begünstigt werden können. Hierzu zählen Arbeiten wie Reinigung, Gartenpflege, Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern ausgeführt, aber an externe Dienstleister ausgelagert werden. Diese Maßnahmen sollen Schwarzarbeit reduzieren, legale Beschäftigung fördern und Familien entlasten.
Gemäß § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) können 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Dienstleistungen müssen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, und nur die Arbeitskosten sind begünstigt, nicht jedoch Materialkosten. Die Zahlungen müssen unbar erfolgen, und eine ordnungsgemäße Rechnung muss vorliegen.
Auch Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt können steuerlich geltend gemacht werden, wobei für Handwerkerleistungen maximal 1.200 Euro pro Jahr abziehbar sind.
Insgesamt bieten haushaltsnahe Dienstleistungen eine attraktive Möglichkeit, die Steuerlast zu senken, während legale Beschäftigung gefördert wird. Die Einhaltung der formalen Anforderungen ist jedoch entscheidend, um diese steuerlichen Vorteile nutzen zu können.
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HINWEIS: Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.
*Bei den Links in der Videobeschreibung handelt es sich um Affiliate-Links, die der Steuern mit Kopf helfen, diesen Kanal zu finanzieren.
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Auch Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt können steuerlich geltend gemacht werden, wobei für Handwerkerleistungen maximal 1.200 Euro pro Jahr abziehbar sind.
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