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Arbeitgeber verhindert Betriebsrat: Was tun, wenn ein Betriebsrat verhindert wird?
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Typische Situation, von der mir immer wieder berichtet wird: Betriebsräte sollen verhindert werden.
Arbeitnehmer sind unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen oder halten es generell für sinnvoll, einen Betriebsrat zu haben, was es ja in jedem Fall ist und wollen einen Betriebsrat auf die Beine stellen.
Der Arbeitgeber möchte das häufig verhindern, dem passt das nicht, der möchte alleine entscheiden.
Aber wie geht ihr da ran?
Jetzt gibt es zwei Varianten:
Entweder ihr habt eine starke Gewerkschaft, dann empfehle ich auf jeden Fall hier gewerkschaftliche Hilfe zu holen, denn dann sind einzelne Arbeitnehmer nicht mehr im Kreuzfeuer des Arbeitgebers.
Denn: Gibt es keine Gewerkschaft, die euch unterstützt, dann müssen jetzt die einzelnen Arbeitnehmer den Mumm haben, eine Betriebsversammlung einzuberufen, das können drei einfach machen. Und auf der Betriebsversammlung wird von den Anwesenden, egal wie viele da sind, ein Wahlvorstand gewählt. Nur ist da häufig das Problem, dass die Arbeitnehmer unter Druck geraten und sagen:
"Naja, ich alleine und was habe ich jetzt schon für Rechte überhaupt? Kann der Arbeitgeber mir vielleicht kündigen? Das möchte ich nicht machen."
Und deswegen, sagte ich, ist es gut, wenn ihr eine Gewerkschaft habt, die hier unterstützen kann. Die kann nämlich als Gewerkschaft eine Betriebsversammlung einberufen und einen Wahlvorstand ins Leben rufen. Und wenn sich auf der Betriebsversammlung kein Wahlvorstand findet, weil die Arbeitnehmer sich nicht trauen, dann kann die Gewerkschaft beim Arbeitsgericht beantragen, einen Wahlvorstand einzusetzen. Der kann übrigens dann aus Gewerkschaftsmitgliedern bestehen.
Habt ihr keine Gewerkschaft, trotzdem nicht den Kopf in den Sand stecken, denn sobald ihr anfangt und eine Betriebsversammlung gebildet habt, einen Wahlvorstand gewählt habt, ist dieser geschützt. Die sind unantastbar die Wahlvorstände. Sie genießen besonderen absoluten Kündigungsschutz und dürfen auch in sonstiger Form nicht benachteiligt werden.
Dann wird der Wahlvorstand sich schulen lassen, dafür gibt es fantastische Seminare bei der W.A.F. und dann wird der Betriebsrat auf die Beine gestellt und kann seine Beteiligungsrechte wahrnehmen.
Also mein Fazit: In jedem Fall einen Betriebsrat bilden, sei es mit Hilfe der Gewerkschaft oder wenn die Arbeitnehmer Mumm genug haben: Selber bilden.
Und jetzt gebe ich dir noch ein paar Waffen an die Hand:
Der Arbeitgeber, der begeht eine schwere rechtliche Verletzung, wenn er die Betriebsratswahl verhindern will und das sollten die Arbeitnehmer wissen, um ihren Rücken gestärkt zu haben. Das heißt, man kann auch den Arbeitgeber vor Gericht zerren. Sowohl nach § 23 Abs. 3, weil das eine Pflichtverletzung darstellt, wenn man die Wahl eines Betriebsrats verhindern will als auch das schärfste Schwert ziehen, nämlich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft nach § 119 BetrVG.
Hier kann man tatsächlich die verantwortlichen Personen, den Geschäftsführer, den Prokuristen, wer auch immer da offenkundig gegen die Wahl des Betriebsrats schießt, sogar anzeigen auf Grund einer Pflichtverletzung, bzw. einer Verhinderung der Betriebsratswahl.
Also das ist natürlich das schärfste Schwert und sollte erst gezogen werden, wenn nichts anderes mehr greift.
Vertieftes Wissen erlangst du auf dem Betriebsverfassungsrecht Teil II Seminar und natürlich auf jedem Wahlvorstandsseminar.
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Freitag: 8 Uhr - 17 Uhr
📞 08158 9972420
#betriebsrat
#wafseminar
#kündigung
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Der Arbeitgeber möchte das häufig verhindern, dem passt das nicht, der möchte alleine entscheiden.
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Jetzt gibt es zwei Varianten:
Entweder ihr habt eine starke Gewerkschaft, dann empfehle ich auf jeden Fall hier gewerkschaftliche Hilfe zu holen, denn dann sind einzelne Arbeitnehmer nicht mehr im Kreuzfeuer des Arbeitgebers.
Denn: Gibt es keine Gewerkschaft, die euch unterstützt, dann müssen jetzt die einzelnen Arbeitnehmer den Mumm haben, eine Betriebsversammlung einzuberufen, das können drei einfach machen. Und auf der Betriebsversammlung wird von den Anwesenden, egal wie viele da sind, ein Wahlvorstand gewählt. Nur ist da häufig das Problem, dass die Arbeitnehmer unter Druck geraten und sagen:
"Naja, ich alleine und was habe ich jetzt schon für Rechte überhaupt? Kann der Arbeitgeber mir vielleicht kündigen? Das möchte ich nicht machen."
Und deswegen, sagte ich, ist es gut, wenn ihr eine Gewerkschaft habt, die hier unterstützen kann. Die kann nämlich als Gewerkschaft eine Betriebsversammlung einberufen und einen Wahlvorstand ins Leben rufen. Und wenn sich auf der Betriebsversammlung kein Wahlvorstand findet, weil die Arbeitnehmer sich nicht trauen, dann kann die Gewerkschaft beim Arbeitsgericht beantragen, einen Wahlvorstand einzusetzen. Der kann übrigens dann aus Gewerkschaftsmitgliedern bestehen.
Habt ihr keine Gewerkschaft, trotzdem nicht den Kopf in den Sand stecken, denn sobald ihr anfangt und eine Betriebsversammlung gebildet habt, einen Wahlvorstand gewählt habt, ist dieser geschützt. Die sind unantastbar die Wahlvorstände. Sie genießen besonderen absoluten Kündigungsschutz und dürfen auch in sonstiger Form nicht benachteiligt werden.
Dann wird der Wahlvorstand sich schulen lassen, dafür gibt es fantastische Seminare bei der W.A.F. und dann wird der Betriebsrat auf die Beine gestellt und kann seine Beteiligungsrechte wahrnehmen.
Also mein Fazit: In jedem Fall einen Betriebsrat bilden, sei es mit Hilfe der Gewerkschaft oder wenn die Arbeitnehmer Mumm genug haben: Selber bilden.
Und jetzt gebe ich dir noch ein paar Waffen an die Hand:
Der Arbeitgeber, der begeht eine schwere rechtliche Verletzung, wenn er die Betriebsratswahl verhindern will und das sollten die Arbeitnehmer wissen, um ihren Rücken gestärkt zu haben. Das heißt, man kann auch den Arbeitgeber vor Gericht zerren. Sowohl nach § 23 Abs. 3, weil das eine Pflichtverletzung darstellt, wenn man die Wahl eines Betriebsrats verhindern will als auch das schärfste Schwert ziehen, nämlich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft nach § 119 BetrVG.
Hier kann man tatsächlich die verantwortlichen Personen, den Geschäftsführer, den Prokuristen, wer auch immer da offenkundig gegen die Wahl des Betriebsrats schießt, sogar anzeigen auf Grund einer Pflichtverletzung, bzw. einer Verhinderung der Betriebsratswahl.
Also das ist natürlich das schärfste Schwert und sollte erst gezogen werden, wenn nichts anderes mehr greift.
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