Anonymes Whistleblowing wird ab 2025 Pflicht!

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Der Deutsche Bundestag hat am 16. Dezember 2022 den Regierungsentwurf (RegE) aus dem September mit Änderungen angenommen. Das HinSchG setzt die EU Whistleblower Richtlinie und und soll einen besseren Schutz hinweisgebender Personen in Deutschland bewirken.

Rechtsanwalt Andreas Trapp fasst die Expertenanhörung zusammen und stellt die wesentlichen Änderungen gegenüber dem RegE vor, soweit sie für die praktische Umsetzung des Hinweisgeberschutzes in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) relevant sind.

Eine Auswahl von aktueller Literatur und Rechtsprechung soll Praktiker bei der Umsetzung unterstützen:

- Gottschalk / Dobers,Comply 2022, Zur Umsetzung der EU-Hinweisgeberschutz Richtlinie
- Schefold, ZRFC 2022, 274, Dokumentation und Datenschutz bei Hinweisgeberschutzsystemen
- Paal / Nikol, CB 2022, 466, Identifikation von Hinweisgebern (Anmerkung zu BGH, Urt. v. 22.02.2022 – VI ZR 14/21)
- Kemma, Comply 2022, Einführung digitaler Hinweisgebersysteme
- Granetzny/Kreis, jurisPR-Compl 5/2022, Anm. 1, Außerordentliche Kündigung – Compliance-Untersuchung (Anmerkung zu BAG, Urt. v. 05.05.2022 – 2 AZR 483/21)
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