Mit 17 Auto fahren: Begleitetes Fahren macht's möglich!

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Schon mit 17 den Führerschein in den Händen halten und unabhängig sein: Ein Traum vieler Jugendlicher. Das Begleitete Fahren oder auch BF17 macht's möglich. Aber wie genau kommst du an diesen Führerschein? Und wer darf Begleitperson sein?

Diese Fragen beantworten wir dir oben im Video. Außerdem verraten wir dir, was passiert, wenn du ohne Begleitperson fährst.

── Videoinhalt ───────────────
Springt hier direkt zu den einzelnen Kapiteln im Video:
➜ 0:00 🔗 Einleitung
➜ 00:25 🔗 Wie bekomme ich den Führerschein mit 17?
➜ 01:30 🔗 Welche Voraussetzungen gelten für Begleitpersonen?
➜ 02:27 🔗 Welche weiteren Regeln gelten beim Begleiteten Fahren?
➜ 02:42 🔗 Welche Fahrzeuge darfst du mit dem BF17-Führerschein fahren?

── Zusammenfassung ──────────
🚗 Mit der Ausbildung fürs Begleitete Fahren kannst du sogar schon ab 16 ½ Jahren loslegen. Einfach bei der Fahrschule anmelden und dort die nötigen Formulare ausfüllen.
🎈 Die theoretische Prüfung kannst du frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag machen.
🎂 Die praktische Prüfung kannst du frühestens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen.
📃 Bei bestandener Prüfung bekommst du eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt – keinen Führerschein im Scheckkartenformat. Daher musst du immer einen Ausweis dabeihaben.
👥 Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Pkw-Führerschein besitzen und höchstens einen Punkt in Flensburg haben.
🍷 Außerdem muss sie sich an die 0,5-Promillegrenze halten.
🤑 Fährst du ohne Begleitperson, riskierst du 70 Euro Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und die Verlängerung deiner Probezeit.

Willst du deinen Führerschein schon mit 17 machen? Verrate es uns in den Kommentaren!

── Bildnachweise ─────────────

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Комментарии
Автор

Mein Neffe ist 17 und hat vor kurzem die Führerscheinprüfung bestanden, und hat mich gefragt, ob ich ihn ab und an begleiten könnte, wenn er fährt. Ich habe zugestimmt und er meinte, ich müßte ein Formular unterschreiben und meinen eigenen Führerschein kopieren. Habe ich also gemacht, kein Problem gewesen. Nun habe ich aber doch eines. Ich habe noch einen rosa Führerschein und ich habe erst vor ein Paar Tagen die neue Karte beantragt, weil mein Lichtbild abgefallen und das Ding eingerissen ist. Als Kopie hat er aber noch meinen alten Schein von 1998 eingereicht. Muß er dann auf dem Amt eine Kopie meiner neuen Karte einreichen, die in 2-3 Wochen kommt? Nicht, daß das dann Konsequenzen nach sich zieht!

mickeyvd
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