Erbrecht - Spezialthema heute: Erbschleicherei - Kontaktieren des Arbeitgeber des Erbschleichers

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Spezialthema zur Erbschleicherei - Kontaktieren des Arbeitgebers des Erbschleichers

Mit diesem Video möchten wir Ihnen einige allgemeine Anregungen geben in welchen Fällen ein Kontaktieren des Arbeitgebers sinnvoll sein könnte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Kontaktieren des Arbeitsgebers nicht ohne Zustimmung des Erbschleichers erfolgen sollte, da dies rechtliche Konsequenzen haben könnte. Falls Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, ist es ratsam, zuerst rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie angemessen handeln und die Privatsphäre und Rechte aller Beteiligten respektieren.
Es wird empfohlen mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten, der Hilfeleistung geben kann und weitere Schritte mit den Strafverfolgungsbehörden einleiten kann.

Haben Sie den Verdacht, dass ein Angehöriger zum Opfer eines Erbschleichers geworden ist? Zögern Sie bitte nicht uns schnellstmöglich zu kontaktieren.

Kontakt:
Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bahnhofstraße 100
82166 Gräfelfing
Telefon: 089 / 44 232 990
Telefax: 089 / 44 232 991

Haftungsausschluss:
Dieser Videobeitrag ist unverbindlich und allgemeiner Art. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Kanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Informationen. Mithin wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt und auch keine Gewähr dafür übernommen, dass im Streitfall den dargelegten Urteilen und Ansichten/ Meinung gefolgt wird.
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