Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag und warum braucht man ihn?

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Ein AV-Vertrag (Abkürzung für Auftragsverarbeitungsvertrag) im datenschutzrechtlichen Sinne liegt nur in Fällen vor, in denen eine Stelle von einer anderen Stelle im Schwerpunkt mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird.
In einem solchen Fall muss diese Auftragsverarbeitung schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden, Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
Solche Leistungen sind z.B.
• Auslagerung der E-Mail-Verwaltung
• Lohnabrechnung über einen Anbieter der ein entsprechendes cloud-basiertes IT-System zur Abrechnung stellt
• Verarbeitung von Adressen in einem Lettershop
• Verarbeitung von Kundendaten durch ein Callcenter

Das Datenschutz-Weekly findet jeden Mittwoch von 12 - 13 Uhr statt.

Kontakt:

LiiDU GmbH

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Hier habe ich genau die Antwort bekommen, die ich gesucht habe. Danke!

kinimodsannas