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'GEZ' was tun? - Gerichtsurteil Landgericht Tübingen: Beitragsservice-Vollstreckung ist unwirksam
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Wenn Gerichtsvollzieher für einen Gläubiger ohne einen bei Gericht unterzeichneten Auftrag vollstrecken, ist dies möglicherweise rechtswidrig. Ungerechtfertigte Haftandrohungen, Wohnungsöffnungen, Kontopfändungen und die Eintragung in Schuldnerverzeichnisse sind dann nicht nur Nötigung, sondern bei falschen Tatsachen auch Handlungen in Betrugsabsicht, da vor allem Gerichtsvollzieher die Regeln in ihrem Beruf am besten kennen müssten und diese auch befolgen sollten. §§ 240, 263, 302 StGB
Jetzt bleibt abzuwarten, ob und wie die Beiträge rechtskonform verlangt werden können, wenn der "Schuldner" keine Leistung bestellt hat. Da die Drohschreiben juristisch einschüchternd klingen, haben diese offenbar dennoch keine rechtliche Grundlage. Bis dahin kann versucht werden, evtl. zuvor zu Unrecht bezahlte Beiträge von der vollstreckenden Person oder dem Beitragsservice zurück zu verlangen sowie bestehende und neue Forderungen zurückzuweisen.
Warum das so ist und den Gerichtsbeschluss erfährt man hier:
Weitere Infos, Dokumente, Gerichtsurteile und Anschreiben zur Abwendung der Zahlung gibt es hier in der YouTube-Kanalinfo.
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Jetzt bleibt abzuwarten, ob und wie die Beiträge rechtskonform verlangt werden können, wenn der "Schuldner" keine Leistung bestellt hat. Da die Drohschreiben juristisch einschüchternd klingen, haben diese offenbar dennoch keine rechtliche Grundlage. Bis dahin kann versucht werden, evtl. zuvor zu Unrecht bezahlte Beiträge von der vollstreckenden Person oder dem Beitragsservice zurück zu verlangen sowie bestehende und neue Forderungen zurückzuweisen.
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