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Erwerbsminderung: Wer zu viel arbeitet gefährdet seine EM-Rente
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Keine Frage- EM-Rentner dürfen neben der Erwerbsminderungsrente arbeiten. Der Hinzuverdienst ist bis zu bestimmten Grenzen an die EM-Rente anrechnungsfrei. Die Höhe des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes ergibt sich daraus, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt. Das Gesetz begrenzt aber den zeitlichen Umfang der Arbeit oder Tätigkeit. Wer denkt, dass er diese Grenze auch im Hinblick auf den hohen anrechnungsfreien Hinzuverdienst, überdehnen kann, weil es sich dennoch in den Hinzuverdienstgrenzen hält, irrt gewaltig. Der EM-Rentner riskiert ohne Not dann den Bestand seiner Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung kann in solchen Fällen nach Ablauf der 6 Monatsfrist aus der Arbeitserprobung die erteilte EM-Rente aberkennen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie als EM-Rentner arbeiten- hier diesen Videobeitrag zum Anhören!
Informationen zum Thema und zur Rente unter:
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Alles zur Erwerbsminderungsrente:
Rente aus dem Zusatz- und Sonderversorgungssystem (Bsp. Intelligenzrente) der DDR:
Details wie der Wechsel aus der PKV in die GKV gelingt, mit Unterstützung von gerichtlich zugelassenen Rentenberatern:
Beratung zu verschiedenen Rententhemen durch gerichtlich zugelassene Rentenberater:
Ratgeber in Sachen Rente zum Herunterladen:
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