Due Diligence Fallbacks bei M&A / Private Equity: Garantie, Haftungsfreistellung, Closing Conditions

preview_player
Показать описание
Die Due Diligence Prüfung (DD) bildet einen integralen Bestandteil jeder Verhandlung moderner Transaktionsverträge in den Bereichen M&A, Private Equity, Venture Capital, Joint Ventures und Technologietransfer (TT). Sie dient der Aufdeckung von rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Risiken bzgl. des Zielunternehmens und damit der Kaufpreisfindung. Doch was, wenn im Rahmen der Due Diligence Unsicherheiten verbleiben und/oder Probleme bzw. Risikofaktoren aufgedeckt werden, die nicht mehr vor Signing und/oder Closing der Unternehmenstransaktion ausgeräumt werden können?

An dieser Stelle kommen flankierend zu Kaufpreisklausel und Kaufpreisanpassung Gewährleistungen und Garantien (engl. Representations & Warranties / Reps & Warranties sowie Escrow), Haftungsfreistellungen (engl. Indemnities), Vollzugsbedingungen (Closing Conditions bzw. Conditions Precedent / CPs), Rücktrittsrechte (Rescission) sowie Verhaltenspflichten (Undertakings) ins Spiel und können allesamt oder einzeln Teil von Unternehmenskaufvertrag, Beteiligungsvertrag bzw. Finanzierungsrunde werden.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger erläutert in dieser Ausgabe von Beyond Return die systematische Funktion und Verwendung von Closing Conditions, Rescission, Representations, Warranties, Indemnities und Post-Closing Undertakings bei der Verhandlung moderner Transaktionsverträge in den Bereichen Mergers & Acquisitions (M&A) / Joint Ventures, Private Equity, Venture Capital und Technologietransfer einschließlich der Verknüpfungen zum Bereich Akquisitionsfinanzierung / Kreditfinanzierung (Debt Finance).

In diesem Videobeitrag:

* Funktion von Vollzugsbedingungen, Rücktrittsrechten, Garantien, Haftungsfreistellungen und Verhaltenspflichten im Rahmen von Share Purchase Agreements (SPA) (bei Share Deals), Asset Purchase Agreements (APA) (bei Asset Deals), Joint Venture Agreements (bei Gemeinschaftsunternehmen) und Investitionsvereinbarungen / Investment Agreements (bei Private Equity und Venture Capital Finanzierungen)

* Fallstricke bei Verhandlung von Closing Conditions / Conditions Precedent und Rücktrittsrechten (Rescission); Problem der Abstimmung von Vollzugsmechanismen bei mehreren Workstreams (z.B. Unternehmenskauf und Akquisitionsfinanzierung)

Weiterführende Inhalte:

***

Vermögen Schützen als Unternehmer, Manager & Investor:

Persönlicher Gesprächstermin mit RA Arhelger:

***

Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

***

Rechtsanwalt Fabian Arhelger
c/o Acorfin | Kanzlei für Unternehmen, Finanzierung & Vermögen
Рекомендации по теме