Realer Irrsinn: Doppelt ausgemessene Garage | extra 3 | NDR

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Das Katasteramt des Rhein-Sieg-Kreises misst eine Garage eines Hauses ein, da diese bisher nicht erfasst war. Da aber die Fertigstellung nach 1972 gewesen sein soll, muss erneut gemessen werden.

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Комментарии
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Gebäudeeinmessungspflicht... Ich freue mich auf das nächste Mal "Galgenmännchen" :)

Manu-xjxy
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"Gebäudeeinmessungspflicht" ... Dank Beamtensprache kann man seinen Wortschatz selbst als Muttersprachler stetig erweitern! xD

meriQX
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357€ für das Ausmessen der Garage? Wie hoch ist da der Stundenlohn?

DonLaki
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Mhm was könnte nur der Grund für die erneute Messung sein?
Bürokratie oder doch das Geld oder beides? Ich glaube die Ämter haben irgendwie ein internes Spiel, wer dem Bürger am meisten auf den Sack geht bekommt den Hauptpreis.

marinakleemann
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Das ist Bürokratie wie es in Buche steht =D

CEKROM
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seitdem ich realer irrsinn gucke, lebe ich mit ständiger angst, dass ich einmal opfer von solchen fällen werde

kChriss
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VERmessen = Ausmaße der Garage

EINmessen = Standort auf dem Grundstück

Also 2 verschiedene Dinge!

steifen
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Der Mann vermisst seitdem 357 €. Ich finde das unangemessen.

jesselee
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Ich glaube ja langsam dass das hier die zweite Seite von der Postillon ist...

Treawolfe
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Deses Garagentor sieht aus wie von 1950, also könnte man sich doch locker rausreden^^

tobiaswittenmeier
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Nicht das erste Mal, dass die Dinge nicht redaktionell geprüft werden. Bedauerlich. Es geht hierbei nicht in die reinen Abmessungen der Garage, sondern um die Kartierung im Kataster, sprich die tatsächliche Darstellung im Lageplan. Dies ist, insbesondere bei einer Grenzbebauung wie hier, durchaus sinnvoll, auch um für möglicherweise nachfolgende Bebauungen im nachbarschaftlichen Bereich (34 BauGB) Grundlagen und Bezüge herstellen zu können

kaidanielhesse
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Meine Fresse. Das is doch klar. Die Dimensionen der Garage alleine sagen ja nichts aus. Die Eckpunkte sind interessant. Also, die regen sich schon über einiges auf, was ganz normal is

christianpotschak
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Als ausgelernter Vermessungstechniker muss ich hier mit Fachwissen fachsimpeln:
Wenn ein Gebäude nach einer Gesetzesänderung fertiggestellt wurde (hier 1972), in welcher eine (zB) Dezimetergenauigkeit auf eine bessere Zentimetergenauigkeit (in RLP 1, 5cm bzw. 3cm Genauigkeit) festgelegt wurde, dann ist diese Aufmessung natürlich mit Kosten (die jeder andere Mensch auch tragen muss, nicht nur der Herr in diesem Video) verbunden. Die erste Aufmessung wird hier nicht spezifisch als Gebäudeeinmessung deklariert, weshalb es auch einfach eine Bestandsaufmessung zu Gunsten des Herren gewesen sein könnte, um zu schauen ob diese Garage schon eingetragen ist (deshalb kostenlos, das ist aber kein Standart), falls dies der Fall gewesen wäre hätte eine weitere Bearbeitung keinen Sinn ergeben. Da jetzt die Garage nicht im Kataster vorhanden war, muss diese laut geltendem Landesrecht eingesessen werden, um die Richtigkeit der Karte (und somit auch des Grundbuches - der Sicherung des Eigentums -, der Kaufpreissammlung - Grundlage der Berechnung des Bodenrichtwertes und alles was damit zusammenhängt -, der richtigen Besteuerung und vielen mehr) zu gewährleisten.
Es mag zwar für Ungeübte ein Irrsinn sein, aber wenn man sich nur etwas mit dem Thema befasst erkennt Mann schnell den Sinn hinter der Gebäudeeinmessungspflicht.
Beim anrufen eines Planungsbüros, beim einholen der Baugenehmigung, spätestens aber beim abstecken der Garage wird man über diese Einmessungspflicht belehrt; außer man hat dies auf eigene Faust unternommen und sich keine Spezialisten in den entsprechenden Feldern eingestellt - dann muss man sich aber ordentlich informieren, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn keine der oben genannten Instanzen diese Informationen weitergegeben hat, dann würde ich mich mit den Kosten an diese wenden.
Falls ihr mal wieder über so das Thema Vermessung berichtet, dann könnt ihr euch gerne bei mir melden und ich kann es auch dem Herren persönlich erklären, da das auch zum Job gehört.

TVJustix
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Es gibt eben den Unterschied, dass ein Ausmessen der Garage nicht gleich dem Vermessen der Garage gleich kommt... beim Ausmessen kenne ich die Abmessungen der Garage, beim Vermessen deren Standort.... da kann man sich aufregen wie man möchte👨‍🔧

danielhorner
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Also die Gebäudeeinmessung dient dazu, die genaue Lage eines Gebäudes auf dem Grundstück bzw zu den Grundstücksgrenzen auszumessen und dieses Gebäude dann auch ins Grundstückskataster einzutragen. Es wird also nicht nur die Größe des Gebäudes gemessen.

boddenkieker
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Der Beitrag lässt so viel an Informationen weg, wenn man sich nicht auskennt muss man es einfach für Abzocke halten.

1. Es gibt eine Einmessungspflicht.
2. In jeder Baugenehmigung die erteilt wird, wird der Eigentümer darauf hingewiesen, dass die Gebäude eingemessen werden müssen.
3. Mit dem Gesetz 72 besteht die Pflicht, davor nicht. Daher ist ein zuvor errichtetes Gebäude für den Eigentùmer kostenlos einzumessen. Nach 72 ist es kostenpflichtig.

Und wer meint es käme nicht auf zentimetergenaue Vermessung seiner Grundstücksgrenzen an hat gute und nette Nachbarn.
Ich bin selbst Vermesser und hab Leute sich gegenseitig an die Gurgel gehen sehen, weil die Garage oder ein Zaun 10 cm auf dem Nachbargrundstück stand.

Das Liegenschaftskataster sichert mit seinen Daten das Eigentum! Es beantwortet die Frage: Wo liegt denn mein Grundstück?
Die Liegenschaften, also Grenzen und Gebäude müssen Gerichtsfest sein. Die zweite Vermessung musste eventuell allein wegen des richtigen und beklagten Verwaltungsakt veranlasst werden. Denn wir leben in einem Rechtsstaat und wenn etwas nicht ordnungsgemäß läuft findet irgendein Anwalt einen Angriffspunkt.

Bei den hohen Quadratmeterpreisen will es jeder genau haben oder wollen Sie etwa zu viel für ein Grundstück zahlen?
Ein Beispiel. Günstige 500 €/qm, ein 20m langes Grundstück und eine 10cm parallel verschobene Grenze sind bereits 2qm und damit 1000€ zu viel oder zu wenig bezahlt.
Auf der Zeil in Frankfurt sind es 40000€/qm...

Klar für den Eigentümer wirkt es wie abzocke, wenn er nach 40 Jahren die erst heute erfolgte Einmessung bezahlen muss, aber Fakt ist.
Der Eigentümer hat sich nicht an das Gesetz gehalten in dem er keinen Vermesser beauftragt hat und nein es gibt keine Bußgelder für solch ein Versäumnis. Die Ämter machen Ortsvergleiche um zu prüfen was eingemessen ist und was nicht und es kann immer mal etwas nicht einsehbar sein oder übersehen werden.
Artikel 14 GG sagt es doch schön.
Eigentum verpflichtet.

Des Weiteren sind die Daten wichtig für Polizei, Feuerwehr und Co.
Was meinen Sie woher hat Googlemaps die Daten fùr die Karte?

Aber vielleicht gehört die Einmessungspflicht bald Bundesweit zum alten Eisen. Thüringen hat sie bereits abgeschafft. Es werden nun die Gebäude über Luftbilder mit 20cm Bodenauflösung in die Karte gebracht. Und dort wo es an den Grenzen knallt wird sowieso eine Vermessung von seitens der Grundstückseigentümer beauftragt und durchgeführt um die Nachbaeschaftsstreitigkeiten zu lösen.

Und wer meint 400 Euro für eine Vermessung wäre viel...
Anfahrt Grenzuntersuchung Vermessung Berechnungen Zeichnung Qualifizierung beanspruchen Zeit und Ressourcen. Des Weiteren kostet die vom Rohbauwert abhängige Gebäudeeinmessung genauso viel ob sie 30min oder 2 Tage dauert. Je nachdem wie schlecht und alt das Kataster vor Ort ist und erst noch an die heutigen Standards angehoben werden muss wird das nicht dem Eigentümer aufgehalst sondern natürlich über uns Steuerzahler finanziert.

MAKEITSO
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Also da sich hier so einige über die Behördenwillkür und über den Preis beschweren: Ihr wisst nicht was so eine noch so kleine Gebäudeeinmessung für ein Aufwand ist.
1: Die Vorbereitung durch den Innendienst im Büro.
2: Die Personalkosten für den Innen Sowie Außendienst.
3: Die Eintagung in das Liegenschaftskataster mit ca. 120€.
4: Das "Vermessungsgerät" kostet neu mal gut und gerne 50.000€
5: Das was der Außendienst gemessen hat muss nachbereitet werden und in die Karte eingetragen werden.
6: Sprit/Anfahrtskosten
7:Es geht hier auch nicht um 4 Einfache Maße sondern um hochpräzise Vermessung in Bereich um ca. 1-2 cm.
Also sind die Einmessungskosten schon Gerechtfertigt. Es dauert nicht nur "eben" 45 Minuten und dann sind sie wieder weg. Da hängen Stunden Arbeit im Büro dran die der Bürger gar nicht mitbekommt. Also ERST informieren dann meckern.
Danke

Niels-xutl
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Vorschlag: Die Garage hat hinten eine Tür. Was passiert denn wenn der Besitzer behauptet das wäre nur ein Überdachter Durchgang?

lutzgl
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1972 ist nunmal dieses gesetz in kraft getreten und seit dem muss jeder, der neue gebäude errichtet diese einmessen lassen. Ist doch nicht so ungewöhnlich.

Dass die garage x meter lang und breit ist, ist ja auch nicht schwer zu messen. Wichtig ist wo genau sie auf dem grundstück steht. In grenznähe oder sogar darüber hinaus. Das festzustellen ist aufwendiger und daher teurer.

Und zu guter letzt interessiert das katasteramt die höhe überhaupt nicht und ich bin mir ziemlich sicher dass die Mitarbeiter diese auch nicht gemessen haben. Und falls doch geht es auch hier nicht um die 2, 50 bauwerkshöhe die jeder grundschüler mit nem zollstock messen könnte sondern um amtliche nn höhen und da wird der spaß schon wieder aufwendig. Hoffe ich konnte ein wenig licht ins dunkel bringen :)

erickohncke
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wenn man sich informieren würde, dann wüsste man, dass es nicht nur um die Maße des Gebäudes geht, sondern Hauptsache um die Lage, dafür braucht man schon viel Zeit für die Vorbereitung, da man alle Lagebezogenen Daten erheben muss, sich einarbeitet und dann findet erst die Messung mit vielen Kontrollen und Prüfungen statt, dann müssen die ganzen Daten bearbeitet werden und das alles nach Vorschrift bis es dann beim Amt abgegeben wird, wo es nochmal geprüft wird

Nikolai_