Family M&A: Unternehmensverkauf u. Ehevertrag, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Betreuung

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Im Rahmen der Due Diligence Prüfung bei einem Unternehmensverkauf bzw. Unternehmenskauf (M&A) mit involvierten Privatpersonen (natürliche Personen) können sich familien- und erbrechtliche Fragestellungen ergeben, die einen unmittelbaren Einfluss auf den Transaktionsablauf haben. Idealerweise werden derartige Punkte aus dem Familienrecht und/oder Erbrecht vorab adressiert, hilfsweise über die sog. Vollzugsbedingungen (Closing Conditions) im Zuge des Unternehmenskaufvertrages als To-Do‘s zwischen Signing und Closing aufgenommen.

Rechtsanwalt Fabian Arhelger gibt in dieser Ausgabe von Beyond Return einen Überblick über die Bedeutung von Familienrecht und Erbrecht für Anbahnung und Abwicklung einer M&A-Transaktion (insb. ehelicher Güterstand und Ehevertrag, Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuung, Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft, Erbengemeinschaft) und gibt Tipps zur richtigen Adressierung im Verhandlungsprozess.

Weiterführende Inhalte:

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Vermögen Schützen als Unternehmer, Manager & Investor:

Persönlicher Gesprächstermin mit RA Arhelger:

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Fabian Arhelger ist auf Unternehmens-, Finanzierungs- und Vermögensrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

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Rechtsanwalt Fabian Arhelger
c/o Acorfin | Kanzlei für Unternehmen, Finanzierung & Vermögen
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