Neue Gesetzgebung zu PV - WAS NUN?

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Danke für die ruhig vorgetragenen Argumente. ESt-Befreiung zum 1.1.22 und dafür keine AfA ist eigentlich logisch, aber was mir noch zum Thema EST fehlt ist: Kann ich Handwerkerrechnungen z. B. Elektroinstallation für PV-Anlage noch in der ESt-Erklärung für 2022 absetzen?

nokedoki
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Leider seit fast einem Jahr keine Rückmeldung von Ludinger, rausgeschmissenes Geld

boogin
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Sehr informativ, was muss ich dann als neuer Anlagenbetreiber alles anmelden. (Meine Anlage 29Kwh, Lieferung 02.01.2023). Wie muss ich vorgehen? Ich bin da noch absoluter Laie auf dem Gebiet und die ganzen Änderungen (welche nicht schlecht sind), machen das ganze nicht leichter durchzublicken. Vielen Dank 😀

JS-ybco
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Umsatzsteuer und Einkommenssteuer sind zwei getrennte Bereiche. Einnahmen einer PV-Anlage (unter den genannten Bedingungen) sind einkommenssteuerfrei ab 1.1.2022. Zur Umsatzsteuer für Eigenentnahme und Verkauf habe ich noch keine Informationen über Änderungen. Für Anlagen gibt ab 1.1.2023 0% USt.

grafmxm
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Sehr informativ, schade, dass die USt. Erklärungen (für 5 Jahre) für Altanlagen weiterhin Bestand haben.
Ich hatte die Hoffnung, dass wir auch nachträglich noch befreit werden. Naja, was soll´s...

ohne_Gnade
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Hallo,
kann man, wenn man die Regelbesteuerung gewählt hatte, auch vor den 5 Jahren wieder zur Kleinunternehmerbesteuerung bei der Unsatzsteuer wechseln?

lukaskolb
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Was ist wenn ich letztes Jahr Oktober 2022 6500 angezahlt habe aber dieses Jahr im Juli montiert wurde und es beim Anlagenbauer Finanziert habe. Aber für 2023 trotzdem Umsatzsteuer verlangt. Und kann ich auch es über Handwerkerleistung als Dienstleistung im Haushalt über Lohnkosten absetzen.

WodanArsa
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3:19 Der Eigenverbrauch beziehungsweise deren Versteuerung hängt doch an der Einkommensteuer (aka. Privatentnahme). Dessen Grundlage ist aber rückwirkend zum 1.1.2022 entfallen. Folglich verbleibt kein privat entnommener Strom welcher mit 19% zu versteuern wäre ???

a.b.
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Ich habe aber noch einen anderen Effekt. Ich habe die Anlage 2021 bezahlt und die USt 2022 erstattet bekommen. Daher ist die USt der Anlage in der EÜR 2021 als Ausgabe angesetzt. In der EÜR 2022 müsste ich die USt der Anlage dann als Einnahme ansetzten. Was mache ich jetzt da ich für 2022 keine EÜR mehr machen darf/muss?

grafmxm
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Eine Sache verstehe ich nicht so ganz.
Wenn die Anlage im Jahr 2022 geliefert wurde, muß ich Umsatzsteuer zahlen.
Wenn die Anlage aber erst 2023 fertiggestellt wird, muß ich keine Umsatzsteuer zahlen?
Meine Anlage wurde nun 2022 geliefert ( es fehlt noch der Smartmeter ). Module sind installiert, alles andere noch nicht.
80% der Endrechnung sind bereits gezahlt.
Ich habe also eine fast komplette Lieferung im Jahr 2022 und eine Fertigstellung im Jahr 2023.
Wie wird das gewertet?

a.m.
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Ich habe die Anlage (14, 8kWp) in 2021 installiert bekommen. Für mich ändert sich also gar nichts, richtig?

OmniumPrimus
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