Jahresabschluss erstellen - ein Überblick

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Das ist Herr Meischert. Er ist ein neuer Mitarbeiter der Abteilung Rechnungswesen bei der Teleprod OHG. Zum ersten Mal wird er einen Jahresabschluss erstellen. Er überlegt, was das überhaupt bedeutet? EIN JAHRESABSCHLUSS… Dazu fragt er Konrad, ein alter Hase… und er fängt sofort an zu erzählen…
Am Bilanzstichtag, bei der Teleprod OHG ist es der 31.12. werden zunächst alle Konten abgeschlossen.
Das bedeutet, bei Aktiv- und Passivkonten werden die vorläufigen Schlussbestände gebildet. Hier am Beispiel Furhpark skizziert. Anschließend werden die Salden der Aufwendungen und Erträge gebildet und ins GuV-Konto übertragen, um den Erfolg des Unternehmens zu ermitteln. Dieser ermittelte Gewinn oder Verlust wird ins Eigenkapitalkonto übertragen.
Klingt leicht! Denkt Herr Meischert. Das krieg ich hin…
MOMENT, meint Konrad… jetzt geht es erst richtig los….
Du erhältst die Zahlen aus der Inventur. Wie viele Rohstoffe sind nun tatsächlich im Lager? wie viel Geld liegt nun letztendlich in der Kasse? Usw. Du musst die realen Bestände mit denen der Buchführung abgleichen und falls du Differenzen feststellst, wird umgebucht.
Anschließend werden Rechnungsabgrenzungen vorgenommen. Das Ziel ist es, einen periodengerechten Gewinn zu ermitteln. Also, schaust du dir die Zahlungen um den 31.12. genauer an. Hat die Teleprod z.B. Miete für die Lagerräume fürs nächste Jahr bereits in Dezember bezahlt? Oder haben die Mieter von der Teleprod bereits ihre Januarmiete im Dezember bezahlt? Diese Posten heißen Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, kurz ARA und PRA und müssen in der Bilanz als eigene Posten auftauchen.
Aha… (Herr Meischert)
Du bist immer noch nicht am Ziel, sagt Konrad.
Denn du bildest auch noch Rückstellungen. Zumindest musst du prüfen, ob ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten bestehen, ob zum Beispiel bei einem laufenden Prozess im nächsten Jahr wirkliche Verbindlichkeiten entstehen könnten? Auch diese ungewissen Verbindlichkeiten müssen in die Bilanz.
Und jetzt wird es richtig spannend, meint Konrad.
Es gibt legale Freiräume, sogenannte bilanzielle Wahlrechte. Die kannst du je nach Bilanzpolitik nutzen. Das bedeutet, dass das Anlage- und Umlaufvermögen sowie die Schulen bewertet werden. Das oberste Gesetz dazu ist: VORSICHT. Diesem Vorsichtsprinzip folgt das Realisationsprinzip.
Wann ist denn nun der Jahresabschluss fertig? Fragt Herr Meischert.
Wenn du das alles gemacht hast, kannst du die endgültige Bilanz aufstellen und bist fertig. Aber Achtung: Es gibt nicht nur eine Bilanz, sondern 2. Die Handels- und die Steuerbilanz…
Oh man, das wird ja immer komplizierter…. (Herr Meischert)
Aber bei der Teleprod gibt es die Einheitsbilanz. Also brauchst du dir da keinen Stress zu machen. Wir sind eine OHG, eine Personengesellschaft. Das heißt, der Jahresabschluss besteht aus der GuV sowie der Bilanz. Bei Kapitalgesellschaften müsste der Jahresabschluss um einen Anhang ergänzt werden und das Eigenkapital wird in der Bilanz anders ausgewiesen. Dazu kannst du dich ja im HGB mal schlau machen. Dort findest du alle gesetzlichen Vorschriften.
Klugscheißer, denkt Herr Meischert und fängt jetzt schon etwas an zu schwitzen… Das ist also der rote Faden zur Erstellung des Jahresabschlusses… Na dann, leg ich gleich mal los. Da kommt viel Arbeit auf mich zu…
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Комментарии
Автор

Wow, ich kann mich nur gern bedanken. Toll erklaert. Danke danke.

LaLaLaLa
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Sehr gut erklärt! Nur zum Ende hin waren Sie ein wenig zu schnell, ansonsten echt klasse ! Danke schön

melanie
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:) Cool gemacht :) Gefällt mir ganz gut. Danke.

hddokuyou
Автор

Hi Anne,

vielen Dank für den Überblick zum Thema Jahresabschluss:

Eine Frage: Wie realistisch ist es als Laie so einen Jahresabschluss selber für seine eigene Kapitalgesellschaft durchzuführen?

Hab folgendes vor:

Die eigentliche Frage welche ich mir stelle ist die folgende:

Ab wie viel Gewinn im Jahr macht ne UG / GmbH sinn?

Das coole an der Kapitalgesellschaft ist ja, dass ich mein Einkommen als GF selbst bestimmen kann und daraus resultierend auch die KV Beiträge (bin freiwillig gesetzlich) berechnet werden. Sprich wenn ich 50K zu versteuerndes Einkommen durch selbstständige Arbeit im Jahr erziele und dann somit schon knapp 700€ an die KV abdrücken muss und im Vergleich dazu als GF ein Gehalt von 2368 € beziehe (und dann nur noch 300 € KV) zahle dann spare ich ja hier schon mal 400x 12 Euro = 4800, - €

Wenn ich jetzt noch einen atypischen Stillhalter in meiner Kapitalgesellschaft habe, dann bekomme ich ja auch noch einen Freibetrag auf die Gewerbesteuer ihv 24500, - €.

Da mein GF-Gehalt auch Kosten sind, zahle ich also keine Gewerbesteuer.

Somit fällt nur noch 15% KÖS und der Soli an auf rund 25000€ an, sprich knapp 4k.

Hinzukommt noch ein bissel Einkommenssteuer auf die 2368 (4, 1K)

(Jahresabschluss und Buchhaltung mache ich selber! Wenn nicht kostet das noch mal 3k im Jahr.)

Somit zahle ich 8k Steuern auf 50 K Einnahmen (das restliche Geld bleibt in der Firma und wird nicht privat entnommen).

Wenn ich jetzt allerdings als Kleinunternehmer die 50K als Einkommen in der Steuerklasse IV versteuern muss, zahle ich 12K Einkommenssteuer.

Hinzukommt wie gesagt die höheren Kosten für die Krankenversicherung (ich möchte keine private Versicherung) also noch mal die oben erwähnten 4800 K oben drauf.

Somit sind die Kosten an Steuern und KV in einer UG / GmbH bei ca. 8K und in einer Einzelunternehmung bei 16k!

Heisst also, wenn ich Buchhaltung und Jahresabschluss alleine mache dann fahre ich doch mit einer UG / GmbH besser, richtig?

Hab ich hier einen Denkfehler in meiner Rechnung?

In meinem Augen würde eine Kapitalgesellschaft doch schon bei 50k Gewinn vor Steuer und Abzug meines Gehaltes Sinn machen oder?


Bin gespannt auf deine Einschätzung :-)

Viele Grüße
Alex.

alexanderkruger