Crashkurs ZPO I

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Wer denkt, dass das Zivilprozessrecht nur für das Assessorexamen wichtig ist, irrt sich. Auch wenn es im 1. Staatsexamen primär auf materiellrechtliche Kenntnisse ankommt, schleichen sich auch prozessrechtliche Fragestellungen in die Prüfungsaufgaben: typischerweise als Zusatzfragen. In Ausnahmefällen kann das Zivilprozessrecht auch den Einstieg bilden. In mündlichen Prüfungen, in denen oftmals Praktiker prüfen, kommt es auch häufig auf zivilprozessrechtliche Fragen an. In diesem Webinar wird Dir Sören A. Croll die Grundlagen des Zivilprozessrechts erklären. Dabei wird er unter anderem den Aufbau einer Klage, das Versäumnisurteil und den Prozessvergleich durchgehen. Das Zwangsvollstreckungsrecht wird Sören im zweiten Teil des Webinars behandeln.
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Timestamps
1:40 Zulässigkeit der Klage
7:55 sachliche Zuständigkeit des Gerichts
10:25 örtliche Zuständigkeit des Gerichts
15:20 Hilfsaufrechnung
21:15 Widerklage
24:00 Versäumnisurteil
29:35 Einspruch gegen Versäumnisurteil
32:50 Haupt- und Hilfsantrag
35:50 Prozessvergleich
40:35 einstweilige Verfügung
46:25 Arrest
47:40 einstweiliger Rechtsschutz
49:00 Klageänderung
52:55 Die Erledigung

Der_Jurastudent
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St. Sören, Schutzpatron der Jurastudenten.

Pwnihof
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Sören Ehrenmann, morgen in der Klausur werd ich mit diesem Wissen vllt sogar nicht durchfallen

aurora-vdij
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Zeitstempel mit Themenblöcken wäre gut. zb dass man nochmal auf die Widerklage schnell springen kann etc..

svennelsonmjmusic
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Sören, wenn du mich verprügelst werde ich nur danke sagen, egal ob München, Berlin oder Hamburg. Ehrenbruder Sören

DerEchteBabo
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Das ist ein suuper Video; bereite mich derzeit auf mein Rechtsfachwirtstudium vor (bin gelernte ReFa) und muss mich mit diesen Dingen beschäftigen. Schön knackig & prägnant erklärt, gefällt mir sehr.

abodaklint
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Musste noch jemand so hart lachen bei "... der Richter würde weinen vor Glück, wenn er einen festestehenden Sachverhalt bekommen würde..." :D

elenakuipers
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Rettest uns wieder mal das Leben, danke :)

survivalmodedeactivated
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Die ausschließliche sachliche Zuständigkeit nach § 23 I Nr.2a) GVG gilt nur für Wohnraummiete! Streitigkeiten über eine gewerbliche Miete kann auch beim LG anhängig werden!

marylaw
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Super Video erstmal! Wie relevant ist denn die Problematik der Streitverkündung und Nebenintervention? =)

Edit: habe meine Zwischenprüfungsklausur durch das Video mit 8 Punkten bestehen können. Vielen Danke 😄

marvinh
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Warum hast du die Kleinen Exkurse nicht auch auf Jura Online gemacht :( ? Dem anderen Kerl kann ich keine Sekunde konzentriert folgen :( . Un die von der Frau gingen ja mal gar nicht :/

BlackRideer
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'Die erbauliche Wirklichkeit des 1. Examens .... wenn der Richter einen feststehenden SV da draußen in der Wirklichkeit bekäme, er würde weinen vor Glück..' xD

JohnnyWukka
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was ist denn der unterschied zwischen der übereinstimmenden erledigterklärung und der klagerücknahme? gerade hinsichtlich 269 III 3 habe ich einen knoten im kopf :/

clmck
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Könnte man bei einem VU bei dem Punkt VI. Schlüssigkeit der Klage nicht einfach sagen, dass der Beklagte einem 5 Mio. € schuldet und das gilt dann als zugestanden? Was ist da der Maßstab? LG

eLao
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Wie lautet der Tenor bei hilfsweise geltendgemachter Aufrechnung? Wird die Klage dann als erfolglos abgewiesen, mit der Folge, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen hat?
Vielen Dank für das Video

vaku
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Guter Lerninhalt, aber vielleicht nicht "autistisch" als Synonym für Unwissenheit/sich nicht zu helfen wissen gebrauchen?

laramelsen