Rechtsirrrtümer: Das gilt bei der Wohnung!

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Diese Rechtsirrtümer gibt es im Mietrecht: Nach Absprache mit euch darf der Vermieter einen zweiten Schlüssel für akute Notfälle besitzen. Der Mietvertrag wird durch den Tod des Mieters nicht automatisch aufgehoben, sondern kann von den hinterbliebenen Bewohnern bzw. den Erben zu den gleichen Konditionen übernommen werden. Möchten die Hinterbliebenen nicht in der Wohnung verbleiben, können diese mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Quelle: Spiegel, T-Online

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