Ballistische Messer - legal oder verboten?!

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Das Thema "ballistische Messer" wurde sehr sehr häufig angefragt. Also versuchen wir uns diesmal doch einfach an der waffenrechtlichen Einstufung dieser besonderen Gegenstände. Schonmal vorweg: leider ist auch diesbezüglich in Fachliteratur nur sehr wenig zu finden. Scheint wohl doch kein häufiges Problem in Deutschland zu sein. :D

Waffengesetz und Anlagen
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"Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte)."

Auch diese Definition scheint zuzutreffen. Damit könnte man ballistische Messer den Schusswaffen rechtlich gleichstellen. Der Umgang wäre damit dann zwar nicht grundsätzlich verboten, aber zumindest erlaubnispflichtig. Und da ich noch keine WBK mit der Eintragung "ballistisches Messer" gesehen habe, dürfte es für die meisten auch weiterhin nicht möglich sein, sich ein solches Messer zu kaufen.

Ist wirklich ein schwieriges Thema. Waffe: sicherlich ja. Verbotene Waffe: vermutlich... Was meint ihr?

Kwannick
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Ich finde, das BKA hat recht mit der Einstufung als verbotene Waffe (Z-520). Es handelt sich um eine Schusswaffe, da es einen rohrförmigen Lauf gibt, der dem Geschoss Führung verleiht. Mit ca. 9 Joule handelt es sich also zuerst mal um eine WBK-pflichtige Schusswaffe. Da die Leistung nur knapp über 7, 5 Joule liegt, wäre es denkbar, die Waffe ein wenig schwächer ausfallen zu lassen und somit ein F-Zeichen dafür zu erhalten. Aber die Waffe sieht eben NICHT wie eine Schusswaffe aus, sondern wie eine Hieb- und Stoßwaffe (ein Dolch). Das macht sie zum verbotenen Gegenstand, so wie den Stockdegen.
Es ist KEINE Armbrust, weil das BKA die Armbrust so definiert, dass es eine Sehne und einen kreuzförmig angebrachten Wurfarm geben muss (Feststellungsbescheid Z-506 zum "FX Indy Arrow" und Z-507 "Steambow Micro 355"). Abgesehen davon gibt es einen rohrförmigen Lauf und eben dieser fehlt bei einer Armbrust - sonst wäre diese eine Schusswaffe. Eine Einstufung als Armbrust würde auch nichts an der Verbotseigenschaft ändern, denn es würde ja IMMER NOCH eine getarnte Waffe sein. Eine Armbrust, die aussieht wie ein Dolch. Auch das Schlitzen des "Laufs" (des Griffs) würde also nichts am Verbot ändern, obwohl die Einstufung der Waffe an sich dann nicht mehr so einfach wäre.
Ein Springmesser ist die Waffe definitiv NICHT, weil die Klinge beim Öffnen gerade NICHT feststellt (sondern wegfliegt). Ohne Feststellung der Klinge passt die Definition nicht. Ein Slipjoint-Automatikmesser wäre meiner Meinung nach NICHT verboten, wenn der Slipjoint schwach genug ausfällt.
Es ist auch keine Harpune, weil es an der Zweckbestimmung des Herstellers fehlt. Die technische Eignung unter Wasser ist zweifelhaft und man müsste diese prüfen, aber das erübrigt sich - es ist eine Waffe für den Spionage-Einsatz, Punkt.
Natürlich KÖNNTE man eine Harpune entwickeln, die letztlich dieselbe Technik verwendet (Federdruck-Antrieb für eine Messerklinge). Ich habe sogar schon einmal einen Prototypen entwickelt. Aber der Druck ist einfach zu gering für effektiven Unterwasser-Einsatz, unter 35 Joule geht da nichts. Eine solche Feder könnte wohl nur der Hulk zusammendrücken.
Der einzige Weg, eine solche Waffe Deutschland-legal zu konstruieren, würde meiner Meinung nach über den Weg als F-Federdruck-Waffe führen. Man müsste einen Pistolengriff anbringen und den Abzug entsprechend ausgestalten. Wenn man dann noch die rohrförmige "Scheide" der Waffe, die ja auch zum Spannen benutzt wird, beim Schuss an Ort und Stelle lässt, dann sieht die Waffe wie eine Pistole aus, eine Schusswaffe eben - was sie ja auch wäre. Bliebe man unter 7, 5 Joule, dann wäre das Produkt PTB-fähig. Ich sehe aber keinen Markt für eine solche Waffe, deshalb ist das eher eine theoretische Überlegung.

Slingshotchannel
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ob legal oder nicht nach dem knopfdruck haste nurnoch den griff in der hand

eidontkehr
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Die Frage ist kann man die irgendwo kaufen

krussi_mussi
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Sehr nices Video wieder mal. Tatsächlich denke ich sogar, dass Springmesser legal sind. Guckt man sich nochmal Absatz 2 1.4.1 an dann steht dort zwar: "Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen" !aber! es folgt die ergänzung "und", das heißt es muss beides gegeben sein. Folglich muss das Messer dann noch festgestellt werden können, damit es sich um eine verbotene Waffe handelt. Aber die Klinge fliegt ja einfach weg, das heißt das Messer wird nicht "hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt". Ich hoffe jeder versteht was gemeint ist

davidstrater
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Diese Messer springen ja nicht aus einem Griff heraus, sondern sind ständig als Messer erkennbar und normalerweise auch "feststehend".
Nur durch die Mechanik können sie im weitesten Sinne "geworfen"/"geschossen" werden und sollten so eigentlich eher wie Wurfmesser o. Ä. behandelt werden.
Oder sie wären letztendlich wie Armbrüste zu behandeln, weil sie ja eine gespannte Waffe darstellen, mit der man etwas abfeuern kann?

einigkeitimrechtauffreihei
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Gibt es doch ohnehin nicht zu Kaufen. Mmm.

lermylermy
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Hallo,

kann mam dich irgendwie unterstützen?
Grüße

wolfjoop
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Ich hab noch Mall eine Frage haha es gab ja Mall früher auf Amazon so Luftgewehre oder so Airsoft über 1 Joule warum gibt es das alles nicht mehr

krussi_mussi
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ich warte immer noch auf deine anfrage aber du ignorierst mich ja immer 😥

Schwummiwumi
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Ma ne andere Frage ist eine voll Auto Schreckschuss erlaubt

krussi_mussi
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Im Zweifelsfall: Körperverletzung und Schlimmeres sind IMMER verboten.

thomas_jay
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