So vermeidest du das FernUSG mit deinem Online-Kurs

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Du möchtest einen Online-Kurs anbieten, aber weißt nicht, wie du das rechtssicher machen kannst ohne gegen das FernUSG (Fernuunterrichtsschutzgesetz) zu verstoßen? Keine Sorge, ich habe die Lösung für dich!

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Um die aufwändige Zulassung der ZFU für Fernlehrgänge zu vermeiden, musst du vor allem auf zwei Voraussetzungen achten: 1. räumliche Trennung und Überwachung des Lernerfolgs.

Denn wenn du dem FernUSG unterliegst, hast du ohne Zulasssung der ZFU ein Problem: nicht nur riskierst du eine Ordnungswidrigkeit. Viel schlimmer: der Vertrag ist nichtig und bereits erhaltenes Geld musst du dann wieder zurückzahlen. Auch Jahre später (innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist).

Wenn du mehr erfahren möchtest, wie du deine Online-Kurse (z. B. Online-Coaching, Marketing-Tutorials etc.) rechtssicher verkaufen kannst, dann schau dir gerne neues YouTube-Video an!

📌Noch eine Anmerkung: Zulassungsfrei sind Kurse die ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen (Gartenarbeit, Häkeln, DIY-Fahrradreparatur usw.). Dennoch gilt auch für diese Kurse das Fernunterrichtsschutzgesetz (zum Beispiel das Widerrufsrecht).

Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit

Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht

___ So kontaktierst du mich ___

📞 Telefon: 089/215253580

___ Fragen & Anregungen? ____

📌 Schreib mir gerne in die Kommentare! Und ich freue mich natürlich, wenn Du meinem Kanal folgst.

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#OnlineKurs #ZFU #onlinecoaching #Fernunterrichtsschutzgesetz
Комментарии
Автор

Danke für die Aufklärung. Ich bin sprachlos😮. Warum wird das Leben in D so schwer gemacht, die Regeln sind nötig, nur irgendwann kann man sich kaum bewegen…
Als Selbstständiger hat man einfach viel zu viel zu achten. Daraus ist klar, warum die Leute mit tollen Ideen irgendwann aufgeben oder auswandern.

A.B.-cubi
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Schön aufgearbeitet das Thema, vielen Dank für die rechtliche Einordnung

HewalGuenes
Автор

Aloha 🌺 aus Schleswig-Holstein, vielen Dank für den Hinweis. Ich bin gerade dabei mich auf das Erstellen von Profi-Onlinekursen als Dienstleistung zu spezialisieren. Das Thema war mir noch garnicht bekannt. Da hat der Gesetzgeber ja mal wieder einen riesen Blödsinn verzapft... KEIN Fernunterrricht, wenn es LIVE ist und der Teilnehmer ein paar hundert Kilometer weg ist... ??? Schon faszinierend... Auf jeden Fall hast du die Zusammenhänge sehr gut verständlich erklärt und auch gleich konkrete Lösungsansaätze geliefert! Super! 🥰🙏

GroenInternetExperience
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Exzellent aufbereitet, Herr Kollege. Kompliment.

VeikkoBartel
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Danke für das Videos! Sehr hilfreich. Was ich mich frage: was ist wenn die live calls auch aufgezeichnet werden?

jypiter
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🎯 Key points for quick navigation:

00:00 *📜 Das FernUSG betrifft die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten.*
53:00 *💼 Ohne Zulassung können Verträge nichtig sein und Teilnehmende könnten Vergütungen zurückfordern.*
02:05:00 *🚫 Vermeide das Gesetz durch räumliche Trennung von Lehrenden und Lernenden.*
05:17:00 *📚 Lernerfolgskontrolle vermeiden, um nicht unter das Gesetz zu fallen.*
08:42:00 *🔄 Mischformen mit Live-Calls können die räumliche Trennung reduzieren und das Gesetz umgehen.*

Made with HARPA AI

barbarasabitzer
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Danke für die detaillierte Aufklärung. Das hat mir sehr geholfen.

RoswithaUhde_CanvaCanvassador
Автор

Lohnt es sich da nicht sogar schon, eine Tochtergesellschaft in z.B. der Schweiz zu gründen, die diese Kurse dann anbietet, um das FernUSG zu umgehen?

addtwofinancial
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Tolles Video, gut gemacht!
Wenn der Onlline Kurs im Reseller Modell verkauft wird, wird doch die Plattform Vertragspartner mit dem Endkunden. Haftet dann auch der Reseller wegen der Zertifizierung oder kann der sich das zurückgeforderte Geld beim Hersteller (Erfüllungsgehilfe) wieder einholen?

avar.
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Vielen Dank für die hilfreichen Klarstellungen👍
Was ich mich als Laie frage, ist: worauf basiert deine Aussage, dass „räumliche Trennung“ auf Live-Zooms nicht zutrifft?
Gängige Rechtsprechung? Herzlichen Dank 👍

uweriebling
Автор

Vielen Dank für die Hilfe! Nennen wir das Kind beim Namen, was hier passiert ist die Unterwanderung des passiven Einkommens. "Vater" Staat gefällt es nicht, dass Menschen sich von ihm abnabeln. Ich könnte gerade in die Tischkante beißen und plane meine Auswanderung... Scherz beiseite (oder auch nicht). Was ist denn eigentlich im psychologischen Bereich, wenn ich Menschen per Onlinekurs Hilfe zur Selbsthilfe anbiete? Ich bin obendrauf noch Exlehrerin, die ihren Beamtenstatus an den Nagel gehängt hat und arbeite nun selbständig als Heilpraktikerin für Psychotherapie. Wenn ich Menschen nun Onlinekurse anbiete, die ihnen zum Beispiel helfen ihren Selbstwert zu stärken, dann gilt genauso die "51% Regel" nehme ich an?

ChristlichePsychotherapie
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Vielen Dank! Zählen die Livecalls im Fall 10h videomaterial + 15h Livecalls nicht gleichzeitig als Lernüberwachung? Im Livecall können ja auch Fragen gestellt werden. Lg

ozgur_mentalOS
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Gilt das nur für Anbieter aus der BRD oder Europaweit???

gunterwolf
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Danke für das wertvolle Video und den darin enthaltenen Mehrwert, lieber Dr. Greger. Wie ist denn die Sachlage bei einer Community? Ich nutze die Plattform Mighty Networks und thematisiere dort alles Mögliche rund um das Human Design System (Spiritualität). Ab wann gilt das Gesetz hier? Oder ist die Frage zu wage? Danke im Voraus. Jan

JanStiewe
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Hallo, danke für die Aufklärung! Wenn ich z.B. aufgezeichnete Yogavideos verkaufe, fallen diese dann unter Freizeit? Wenn diese eben nicht den Anspruch eines Unterrichts haben, sondern lediglich Videos zum Mitmachen sind? Liebe Grüße

magra
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Was ist, wenn man keine Fragen beantwortet aber im Anschluss an den Kurs einen Fragebogen auswertet der Teilnehmer und eine Einschätzung sendet zum ausgewerteten Fragebogen? Sollte man das einfach rausnehmen und das reine Online Material lassen ohne jegliche Beratung oder Kontaktmöglichkeit?

anna.antonella
Автор

Wie ist das, wenn man einen Kurs über Thema XY um angenommen 1000€ verkauft. Ich möchte meine Kursteilnehmer bei der Umsetzung z.B. im Bereich Inbound-Marketing begleiten, aber eine zusätzliche monatliche Gebühr/Abo verlangen. Fällt das dann unter digitale Dienstleistung oder als Unterricht? Im Prinzip ist es ja nicht im eigentlichen Kurs enthalten, sondern nur ein zusätzliches Add-on wo es keine Videoanleitung gibt, sondern nur beratend/unterstützend zur Seite steht?! Lg

musikerstube
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Vielen Dank für das sehr informative Video. Wird bei der Berechnung nur die Lernvideo-Dauer herangezogen (+ etwas Bearbeitungszeit), oder muss ich noch schätzen, wie lang der Lerner für das Durcharbeiten von Workbooks usw braucht? Und wenn ja, wie schätze ich das? Vielen Dank!

annesasson
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Danke für die Infos.
Zwei Fragen, die offen sind.
1. Ich bin bei Digistore24, aber habe meinen Firmensitz im außereuropäischen Ausland. Falle ich überhaupt unter das Gesetz bzw. meine Angebote?
2. Betrifft das auch Webinare, die eine Strategie vorstellen, aber letztlich das Ziel haben Produkt zu bverkaufen?
Danke!

lovemails
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Wie ist das denn, wenn ich von den USA aus unterrichte?

amyschuhmann