LIVE - Paragraph 14a - Gamechanger oder Bürokratiemonster

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In unserer heutigen PV-Quartett-Session erklären wir den § 14a EnWG und zeigen, wen diese Regelung betrifft. Erfahre, was das konkret für Wallboxen, Wärmepumpen und Batteriespeicher bedeutet und sieh dir praxisnahe Beispiele an.

Können damit tatsächlich Kosten gespart werden und welchen Nutzen bringt das für die Umwelt? Außerdem diskutieren wir, ob es nicht viel einfacher hätte gehen können.

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#eegprofi - Ralf Gosner
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Комментарии
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Vielen Dank für eure Energie und euren Einsatz 🍀‼️

cwei-margis
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Habe das auch schon bei Andreas kommentiert, was nicht so ganz rüber kam, nur Anlagen, welche früher schon EnWG Anlagen waren (also verringertes Netzentgelt hatten, z.B. Wärmepumpenstromtarif), werden verpflichtend auf das neue EnWG umgestellt. Für Anlagen, die vor 2024 angeschlossen wurden und bis dahin nicht vom Netzbetreiber gesteuert werden konnten (vermutlich die meisten Wallboxen und Klimaanlagen), gibt es Bestandsschutz und diese werden nicht gezwungen mitzumachen. Siehe FAQ bei der NetzeBW z.B.

samm
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Moin und danke für eure super selber hätte ein paar Fragen:
-können 2024( Februar, noch keine Abschlagszahlung bis heute erhalten) an Netz gegangene kfw 442 geförderte Überschuß Einspeiseanlage(15, 3 kwp) von der normalen ca 8 c Vergütung in die Direktvermarktung gehen?Oder kollidiert das mit der kfw 442 Förderung?
-Falls das gehen sollte, darf man die Speicherkapazität erhöhen ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen?
-wo liegt bis Ende September der durchschnittlich erzielte Preis bei deiner Direktvermarktung?
Gruß Michael

michaeloldenburg
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Sers Hias, bezüglich der Abschaltung von Wechselrichtern bei Netzüberspannung:
Ich betreibe einen Hoymiles HM-400 im Kellerraum an meinem E-Scooter als "Mini-Heimspeicher" für Mieter. Diesen kann ich über eine OpenDTU steuern und Parameter auslesen, unter anderem das Grid Profile. Dort ist auch ein Wert hinterlegt, der Volt-Watt-Droop-Slope, und zwar in der Einheit Pn%/V (hier 5, 33) mit den Betriebsparameter Vstart=253V und Vend=265V. Dieser Wert gibt an um wieviel Prozent die Ausgangsleistung (ich weiß aber nicht ob Nenn- oder Momentleistung) pro Volt Überspannung reduziert wird. Bei 265V erfolgt dann vermutlich der "harte" Cut der verbleibenden Restleistung.

MarioPk
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Interessante Diskussion, aus der hervorgeht dass derzeit wohl niemand so richtig weiß, wie das umgesetzt werden soll. Je nachdem wie kompliziert die Umsetzung letztlich aussehen wird, wieviele Bescheinigungen von Fachbetrieben benötigt werden, etc. kommen da erhebliche Kosten auf den (kleinen privaten) Betreiber einer §14a Anlage hinzu, ohne dass da ein großer Nutzen für die Netzstabilität zu erwarten ist.
Nur ein Beispiel: Ich habe eine PV-Anlage mit Stromspeicher nach dem 1.1.2024 in Betrieb genommen. Der Speicher kann (rein theoretisch) mehr als 4, 2 kW aus dem Netz ziehen und ist daher eine §14a Anlage. In der Praxis würde ich den Speicher niemals mit Netzstrom laden (außer Erhaltungsladung bei fast leeren Speicher). Wirtschaftlich macht Speicherladen aus dem Netz nun wirklich gar keinen Sinn- Am einfachsten wäre es, wenn am Wechselrichter eingestellt würde, dass der Speicher maximal mit 4 kW netzseitig geladen werden kann. Wahrscheinlich geht das sogar bei meiner Anlage (E3DC) mit einem Softwareupdate (mal sehen).
Aber der Netzbetreiber könnte verlangen, dass ich trotzdem
- ein SMGW + Steuereinheit einbauen lasse (und dafür jährlich 50€ oder mehr bezahle),
- ggf. meinen Zählerschrank komplett austausche (damit die Steuereinheit auch wirklich an exakt die Stelle im Zählerkasten kommt, wo der Netzbetreiber sie gerne hätte, auch wenn er sie problemlos woanders einbauen könnte), und als i-Tüpfelchen dann noch
- einen Fachbetrieb beauftrage, mir ein zertifiziertes EMS einzubauen, was dann mit dem Wechselrichter (z.B. über Modbus/EEBus) kommunziert, um dem WR zu sagen dass er im Bedarfsfall jetzt wirklich nur mit max 4, 2 kW aus dem Netz laden darf (obwohl der Hersteller über ein Softwareupdate den WR so eingestellt hat, dass er *immer* max. 4 kW aus dem Netz zieht) und
- ich eine Fachbetriebsbescheinigung vorlege (die ja auch nicht kostenlos ist), dass alles so wie vorgeschrieben funktioniert.

melvinpjotr
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Hi, ihr habt aber etliches falsch oder unklar dargestellt, Dimmen geht nur 2h am Tag ...
Wenn der VNB ein Mal abregelt, muss er innerhalb 2Jahren ausbauen. Da wird nur wirklich im Einzelfall was passieren und dann wohl nur in Bayern. 😮
Es müsste viel zentral geregelt werden per Gesetze, aber das bekommen sie in Berlin nicht mehr hin, Anreize zu schaffen Strom dann zu verbrauchen wenn es günstig ist. So wie es jetzt ja schon an den Tankstellen gemacht wird, müsste auch beim BEV laden auch Mal umgesetzt werden.
Preise für das Modul1 findet man versteckt beim Netz Betreiber, hier gibt es nicht wirklich viel, weil die Netzentgelte gering sind.

maxmeyer