Konzernmutter gewährt Aktienoptionen - Entfällt die Mitbestimmung des Betriebsrats?

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Es kommt immer wieder vor: Nicht der Arbeitgeber gewährt den Arbeitnehmern Vorteile, zum Beispiel Aktienoptionen. Stattdessen werden die Aktienoptionen von der (ausländischen) Konzernmutter nach freiem Ermessen gewährt. Teilweise haben Arbeitgeber auf diese Auswahlentscheidung keine Einflussmöglichkeiten.

Doch was ist, wenn im Betrieb ein Betriebsrat bzw. im Unternehmen ein Gesamtbetriebsrat besteht? Haben Betriebsräte bei der Gewährung von Aktienoptionen durch eine Konzernmuttergesellschaft ein Mitbestimmungsrecht? Zu denken wäre an § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

Genau dies Frage war Gegenstand einer sehr interessanten und praxisrelevanten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2019. Ich stelle Dir in dieser Episode die Entscheidung vor und erkläre Dir, wie Du mit solchen Konstellationen umgehen kannst.

Ich wünsche Dir viel Erkenntnisreichtum!

Viele Grüße

Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt

Betriebsrat Kanzlei
Van-der-Smissen-Str. 2a
Tel.: 040 524 717 830

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