Steuern auf Bitcoins und andere Kryptowährungen: Offizielles BMF-Schreiben gibt Rechtssicherheit

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Ein neues BMF-Schreiben zur Besteuerung von Bitcoins und anderen Kryptowährungen liegt als Entwurf vor. Davon ausgehend, dass sich bis zur finalen Fassung kaum Änderungen ergeben, bespricht Christoph Juhn alle Aspekte des BMF-Schreibens mit unserem Experten für Kryptowährungen, Dr. Maximilian Dachauer. Dabei geht es detailliert um die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen bei der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

0:00 Einleitung & Intro
1:39 Das BMF-Schreiben
4:24 Besteuerung von Veräußerungsgewinne
8:54 Berücksichtigung der Einkunftsarten
10:41 Dokumentation der Käufe- & Verkäufe
13:17 Verluste können verrechnet werden
14:43 Bewertung & Besteuerung des Minings
17:25 Besteuerung von Lending & Staking
20:45 ICO
12:24 Angaben in der Steuererklärung
22:07 Fazit & Kontakt

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Unser Blogbeitrag zur Besteuerung von Kryptowährungen:

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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.

Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln

► Telefon: +49 221 999 832-01

#Bitcoin #Kryptowährungen #BMF
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Комментарии
Автор

Der Kryptowährungsmarkt ist ein Wilder Westen, daher sollten diejenigen, die mit diesen digitalen Vermögenswerten spekulieren, nicht mehr Geld investieren, als sie sich leisten können, zu verlieren. Die Volatilität kann hoch sein, wobei Krypto-Assets selbst an einem einzigen Tag erheblich schwanken. Und einzelne Anleger können gegen hochqualifizierte Spieler handeln, was es zu einer fruchtbaren Erfahrung für Anfänger macht. Es ist ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen

fosterwhales
Автор

Ich bin neu in der Kryptowährung und verstehe nicht, wie sie wirklich funktioniert. Kann mir jemand den richtigen Ansatz zum Investieren und Profitieren von Kryptowährungsinvestitionen zeigen?

anneharry
Автор

Deine Videos waren fantastisch! Als regelmäßiger Zuschauer verfolge ich Ihre neuesten Inhalte. Ich würde gerne ins Investieren eintauchen, bin aber immer noch auf der Suche nach den besten Anlagemöglichkeiten. Für jede Anleitung oder Hilfe wären wir sehr dankbar.

williamstt-uwcl
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Endlich Klarheit. Da zahlt sich Hodln dann doch aus.

DieSchatzmeisterin
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08:53 DAAANKEEE Herr Dr. Juhn !!!! Sie haben die Frage nach dem Steuersatz gerettet ! Das war genau was ich an der Stelle hören wollte. Kein "och joooaaaa das kommt darauf an ... mmmh, ja, ... mmmmh." Eine Regel, wenn auch gestaffelt ist auch eine Antwort ! Man will schließlich wissen womit man so rechnen kann. Nicht wie viel muss ich jetzt genau bezahlen. Sehr gut erkannt und sehr gut (selbst :-) ) beantwortet.

Vedurin
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Tolles Video, endlich so umfassend wie man es braucht. Vielen Dank dafür🙏

Blimbo
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Kurz und knapp, auf den Punkt und verständlich. Sehr gut, Herr Dachauer! 👍🏼

hansimenke
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Super verständlich Herr Juhn, Grüße aus Frankfurt ✌🏼

nabilaufyoutube
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Hey Leute ihr merkt das wichtige Fragen hier in der Community nicht beantwortet werden, weil die wollen das man ihren Kurs dazu besucht.
Also die Kurse kosten Geld 💰 aber wer fragen für sich und auf der sicheren Seite stehen will, soll am besten direkt den Finanzamt fragen und das ist kostenlos .

Gaxmud
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Wie siehst denn mit Play to earn ?? Also man spielt online spiele, kauft sich sogenannte NFT fürs Spiel und verdient dadurch Token. Wie werden diese steuerrechtlich behandelt??

cryptospezial
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Sehr gut! Wie sieht das aus, wenn eine Währung in eine andere Währung getauscht wird, innerhalb eines Jahres ?
Mit freundlichen Grüßen

Fabi
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Entwurf ist nicht = Schreiben und Schreiben ist gleich = Gesetz! Es ist die Auffassung des BMF. Ob es nach unserem Recht rechtens ist, können Gerichte entscheiden und jeder sollte prüfen, ob er gegen den Besteuerungsirrsinn klagt oder lieber gleich auswandert.

monikamaier
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Staking hat idR. mit der Sicherung der Blockchain zu tun (Proof of Stake). Die Token werden dabei nicht verliehen, sondern als Sicherheit hinterlegt. Also nicht direkt ein Tagesgeldkonto.

rotierender_lurch
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Hallo Herr Juhn ich hätte eine Frage zur Rewardsbesteuerung. Und zwar geht es, um ein Blockchain Unternehmen, dass in Kürze an die Börse gehen wird und ich inzwischen Reward Coins angesammelt habe. Angenommen das Unternehmen geht 1.11.2022 an die Börse und die Rewards müssen zum Tag des Zuflusses mit persönlicher Steuersatz versteuert werden. Müssen die Reward Coins, die vor dem 1.11 angesammelt wurden mit versteuert werden oder sind die ausgenommen, weil die Firma an der Börse noch nicht existierte ?

eiohd
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Also der Kollege sollte sich nochmal mit dem Staking befassen. Die Aussage von ihm ist falsch.

Staking ist die Teilnahme am Konsensmechanismus Proof of Stake und durch die damit einhergehende Absicherung des Netzwerkes erhält er Rewards in Form des entsprechend hinterlegten Token oder Coins.

bastiane.
Автор

Hey, was ist mit ein Jahr lang stablecoins halten ?? - USDC, DAI unsw, bitte antworten da kriegt man auch 2% Zinsen im meisten Fälle

manurs
Автор

Fallen die Coins denn durch das Staking auch unter die 10-Jahres-Regelung wie beim Lending?

gjqlfdh
Автор

Danke für die Infos! Ich komme aus Deutschland. Eine Frage, die noch unklar ist: Ich erziele Rewards im Staking und Lending. Die Rewards müssen zum Tag des Erhalts als Einkommen versteuert werden. Soweit, so gut. Was ist, wenn ich diese Rewards dann auf eine Wallet sende, sie länger als ein Jahr halte und dann mit Gewinn verkaufe? Kann ich das dann steuerfrei machen? Bei einem Verkauf unter einem Jahr müssen diese Rewards, soweit ich weiß, doppelt versteuert werden.

katrin
Автор

Muss das Lending jährlich versteuert werden, oder erst beim Verkauf der Kryptowährung (Wirtschaftsgut) in Euro (Fiatwährung) nach z.B. 7 Jahren?

patrickgobel
Автор

Gibt es da nicht einen Freibetrag von 600€? 🤔 Muss man bei Gewinnen innerhalb der Jahresfrist Angaben machen, wenn man unter diesem Betrag liegt? Muss man Angaben zu Gewinnen machen, wenn die Jahresfrist verstrichen ist?

hiker