Vermeiden Sie diese Fehler 🔥 Energiepreispauschale richtig in der Steuer angeben

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Sie haben 300 Euro Energiepreispauschale erhalten?
Sie wissen, dass diese steuerpflichtig ist?
Sie wissen aber nicht, wo Sie diese in der Einkommensteuererklärung angeben müssen?
In diesem Video erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

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Dirk Rott erklärt auf Steuerratgeber die Grundlagen des Steuerrechts. Dirk Rott ist Diplom-Kaufmann und selbständiger Unternehmensberater aus St. Wendel. Er ist erfolgreicher Fachbuchautor und Fachreferent.

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Der Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Dirk Rott ist kein Steuerberater und das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht.
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Комментарии
Автор

Dankeschön für die wichtige Aufklärung!

martinateich
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Danke wieder einmal für Ihre wertvolle Information zum Thema Energiepreise- Pauschale. Sehr guter Beitrag und bestens erklärt. Meine Frau und ich wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg im Steuer- Kanal hier, Gesundheit und viel Kraft für Ihre Zuwendungen für uns Rentner. LG.

rayhildebrandt
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Ich bin Rentner und habe einen steuerpflichtigen Teilzeitjob und habe die Pauschale zweimal erhalten.

amoteb
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Gutes Video. Es gibt aber auch Rentner, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. In diesen Fällen verrechnet das Finanzamt die Energiepreispauschale mit der Steuerschuld.

michaelkopietz
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Hallo Herr Rott, wieder mal sehr informativ, Danke dafür, ich habe da aber eine weitere Frage zu der Steuererklärungspflicht. Meine Schwiegermutter ist im Pflegeheim und ist Dement höchste Pflegestufe, Sie bekommt Witwenrente + Pflegeversicherung und Zuzahlung für die Differenz zu den Heimkosten aus der Familie. Frage muss Sie eine Steuererklärung abgeben und wer muss dieses machen ?

wolfgang
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Sehr gut erklärt, aber löst mein Problem nicht. Hab als Rentner die EPP im Dezember erhalten, aber noch einen kleinen Gewerbebetrieb. Allerdings sind keine Umsätze angefallen. Trotzdem zeigt mein Steuerprogramm an dass ich die zusätzlichen 300 € bekomme. Geht das auch automatisch o. muss ich extra eine EÜR machen u. dies dort eintragen?

brawo
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Was mich interessieren würde : Bekommt auch ein 17 jähriger Gymnasiast, welcher einen Mini-Job (Werbung austragen und Zeitungen) hatte, eine Energiepreispauschale?

johannesheesters