Rückerbschaft vom Kind - Erbschaftsteuer vermeiden und vormalige Schenkungsteuer zurück bekommen

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Rückerbschaft vom Kind - eine persönliche Tragödie mit der Gefahr der Besteuerung von Vermögen, welches man vormals selbst dem Kind geschenkt hatte. Hier sieht das Erbschaftsteuerrecht zum Glück eine Steuerbefreiung vor und, bei vorauschauender Gestaltung, kann mann sogar die Schenkungsteuer, welche ggf. bei der vormaligen Schenkung von Vermögen an das später vorversterbende Kind, vom Finanzamt wieder zurückholen.

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Uli Reitz
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Certified Public Accountant (CPA - Colorado - USA)

Uli Reitz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt ist das Unternehmensteuerrecht und die Vermögensnachfolge. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der LMU München. Er wurde 1993 zum Steuerberater ernannt, 1996 erfolgte die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Im Jahr 2002 wurde er in Colorado, USA als Certified Public Accountant zugelassen. In 2020 qualifizierte er sich zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Steuerberaterkammer in München.