3 Fragen, 3 Antworten zur BürgerEnergie mit Prof. Dr. Reinhard Guthke

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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat seine Förderung für Bürgerenergie-Wind-Projekte zum 1. Juli verbessert – es gewährt eine rückzahlbare Anteilfinanzierung der Planungs- und Genehmigungskosten (70 Prozent) bei der die bisherige Förderhöchstgrenze auf 300 000 Euro je Projekt erhöht wird und Bürgerenergiegenossenschaften mit einer Mindestmitgliederzahl von 15 Personen zum Zuge kommen.

Bürgerenergie - Was ist das und wie ist die Situation in Thüringen? Wir sprachen dazu mit Prof. Dr. Reinhard Guthke, dem Vorstand des BürgerEnergie Thüringen e.V.
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