Rezeptur 1x1: Rezepturetikett I (22.04.2024)

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Welche Angaben auf dem Rezepturetikett Pflicht sind, ist in § 14 Apothekenbetriebsordnung geregelt. Dazu gehören neben Name und Anschrift von Apotheke und Patient:in unter anderem auch die Art der Anwendung und das Herstellungsdatum. Wurde ein Rezepturkonzentrat verwendet, muss die Wirkstoffmenge ausgerechnet werden. Was bei Fertigarzneimitteln gilt und noch mehr verrät das neue Rezeptur 1x1.
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