Bundesverfassungsgericht: Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig

preview_player
Показать описание
Das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 ist in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Der Gesetzgeber müsse die Fortschreibung der Minderungsziele für die Zeit nach 2030 bis Ende kommenden Jahres genauer regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer:innen waren damit zum Teil erfolgreich.